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Stalker in Zwickau verurteilt

GPS-Sender, Todesdrohungen - und am Ende eine spektakuläre Flucht: Weil er das Beziehung-Aus nicht akzeptieren wollte, muss ein Mann nun hinter Gitter.

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© dpa

Zwickau. Weil er seine Ex-Freundin massiv bedroht und ihr nachgestellt hat, ist ein 30-Jähriger zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Amtsgericht Zwickau sah es am Freitag als erwiesen an, dass er im Juni 2018 in das Haus der Frau eingebrochen war. Zudem hatte er die 36-Jährige monatelang mit Nachrichten bombardiert und sie und ihre beiden Kinder mit dem Tod bedroht. "Damit hat der Angeklagte eine Grenze überschritten", sagte der Richter. Der Mann habe bis heute nicht verkraftet, dass die Beziehung zu Ende gegangen sei.

Der nicht vorbestrafte Mann hatte am Auto der Grundschullehrerin außerdem einen GPS-Sender angebracht und das E-Mail-Konto der Frau gehackt. Damit habe er alles getan, was ein Stalker tue, damit seine Ex-Freundin keine Freude mehr am Leben hatte, erklärte das Gericht.

Der Fall hatte vergangenen Sommer für Aufsehen gesorgt, weil nach dem Sportschützen aus Burgstädt bei Chemnitz fünfeinhalb Wochen bundesweit gefahndet worden war. Die Polizei hatte für die Suche unter anderem ein Waldgebiet bei Limbach-Oberfrohna (Landkreis Zwickau) abgeriegelt, weil vermutet worden war, dass der Mann eine Waffe bei sich trug.

Dem Richter zufolge fehlt bis heute jede Spur vom Gewehr des Mannes. Damit erhalte er das Bedrohungsszenario bewusst aufrecht. Es sei nicht auszuschließen, dass er bei nächstbester Gelegenheit doch noch zur Waffe greife. Zwar habe der Angeklagte einen Teil der Vorwürfe eingeräumt, echte Reue habe er jedoch vermissen lassen. Stattdessen habe er sich im Laufe der fünf Prozesstage wiederholt als Opfer eines eskalierten Streits dargestellt.

Das Gericht blieb mit seiner Entscheidung unterhalb der Forderung der Staatsanwaltschaft, die am Freitag für dreieinhalb Jahre Haft plädiert hatte. Die Verteidigung hingegen hatte nur einen Teil der Anklagepunkte als bewiesen angesehen und zehn Monate Haft gefordert.

Der Mann sitzt seit zehn Monaten in Untersuchungshaft, nachdem er im vergangenen Juli in einem Hotelzimmer in Frankfurt/Main festgenommen worden war. Der Haftbefehl bleibt nach der Urteilsverkündung in Kraft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)