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Start für das Abschiebegefängnis

Der Bau wird teurer als gedacht. Flüchtlingsinitiativen kritisieren die Unterbringung entschieden.

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© René Meinig

Von Julia Vollmer

Lange wurde darüber diskutiert: Soll es in Sachsen und damit in Dresden ein Abschiebegefängnis und einen Ausreisegewahrsam geben? Der Landtag hat schließlich dafür gestimmt. Eigentlich sollte das Gefängnis bereits im Sommer in Betrieb gehen, jetzt gibt es einen Starttermin.

Wann und wo soll das Gefängnis in Betrieb gehen?

Die Einrichtung soll am Standort auf der Hamburger Straße 15 eröffnen. Die Inbetriebnahme ist noch im November geplant, so das Innenministerium (SMI). Wann genau, kann es noch nicht sagen. Gleich daneben befindet sich die Erstaufnahmeeinrichtung (EAE).

Was genau ist eine Abschiebehaft?

Ende Juni beschloss der Landtag, dass Sachsen eine Abschiebehaft und einen Ausreisegewahrsam einführen darf. Ein entsprechendes Gesetz wurde im Landtag beschlossen. Die Abschiebungshaft soll die Abschiebung „sichern“. Untergebracht werden sollen dort die Flüchtlinge, die als ausreisepflichtig eingestuft worden sind oder bei denen die Annahme besteht, sie könnten sich der Abschiebung entziehen. Über die Haftanordnungen entscheiden Amtsgerichte. In der Justizvollzugsanstalt Dresden gab es bis 2013 mit 24 Plätzen eine Abschiebungshaft für Männer.

Wie viel Geld wird in den Bau investiert?

Die Baukosten belaufen sich auf rund zwölf Millionen Euro, so Alexander Bertram aus dem SMI. Ursprünglich war von neun Millionen die Rede. Die Grünen-Abgeordnete Petra Zais hatte die im Juni angegebenen 11,7 Millionen Euro, die der Bau in der Hamburger Straße in Dresden kosten soll, als Fehlinvestition bezeichnet.

Wie viele Plätze soll es geben und wie lange bleiben die Menschen?

Der Ausreisegewahrsam soll 34 Plätze und die Abschiebehaft 24 Plätze haben. Ob dort auch Kinder untergebracht werden sollen, kann das SMI am Dienstag nicht beantworten. Im Sommer waren 16 Plätze für Familien im Gespräch. Nicht beantworten kann das Innenministerium auch die Frage, ob die Kinder in der Zeit in der Abschiebehaft oder im Ausreisegewahrsam beschult werden. Die Kinder in den EAE gehen nicht zur Schule. Der Gewahrsam für die abgelehnten Asylbewerber ist von der Entscheidung eines Richters abhängig und soll maximal zehn Tage dauern. Betroffene, die sich einer Abschiebung entzogen haben, können bis zu sechs Monate, in Ausnahmefällen auch ein Jahr lang, inhaftiert werden.

Was sagen die Flüchtlingsinitiativen zu dem Gefängnis?

Von Flüchtlings- und Ausländerrat gibt es massive Kritik am Abschiebegefängnis. „Wir finden das nicht gut, vor allem, wenn auch Kinder dort untergebracht werden sollten“, so Markus Degenkolb, Geschäftsführer des Ausländerrates. So sieht das auch Mark Gärtner vom Flüchtlingsrat. „Eine Haft ohne eine Straftat lehnen wir ab.“ Der Stress, den die Eltern empfinden, wirke sich auch auf die Kinder aus. Angst und psychische Belastungen wirken sich negativ aus. Diese Haft mache krank, sei eine Demütigung und komplett unnötig. „Die Gesundheitsversorgung der Geflüchteten wird zu kurz kommen“, fürchtet Gärtner. Gegen das Gefängnis gab es im Juni Demos.

Wie sind die Reaktionen aus der Politik?

„Ich glaube, eine Einrichtung für Ausreisegewahrsam ist leider notwendig. Eine bessere Steuerung der Migrationsbewegung nach Deutschland geht nur, wenn der Staat die Ausreisepflicht auch durchsetzen kann“, so der Dresdner SPD-Landtagsabgeordnete Albrecht Pallas. Als letztes Mittel komme der Ausreisegewahrsam infrage. Der SPD sei es wichtig, dass diese umstrittene Einrichtung human ausgestattet ist. Die Linke lehnt das ab. „Die Abschiebehaft ist ein antihumanistisches Zwangsinstrument“, so Abgeordnete Juliane Nagel. Sie fordert eine kostenlose Rechtsberatung.

Wo gibt es außer in Dresden noch Abschiebegefängnisse?

Aktuell gibt es Abschiebegefängnisse in mehreren Bundesländern. Unter anderem in Pforzheim (Baden-Württemberg), in Eichstätt (Bayern), Langenhagen (Niedersachsen) , Ingelheim am Rhein (Rheinland-Pfalz) und in Büren (NRW).