Meißen
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Strafbefehl für Denkmalabriss 

Gebhardts Weinschank hätte laut Staatsanwaltschaft nicht platt gemacht, sondern nur um- und ausgebaut werden dürfen. 

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So sah die Historische Gaststätte noch im Jahr 2014 aus.
So sah die Historische Gaststätte noch im Jahr 2014 aus. © Claudia Hübschmann

Meißen. Der widerrechtliche Abriss der ehemaligen, denkmalgeschützten historischen Gaststätte Gebhardts Weinschank an der Stadtparkhöhe 2 durch den Unternehmer Jürgen Hinz hat Konsequenzen. „Die Staatsanwaltschaft Dresden hat beim Amtsgericht Meißen Strafbefehl beantragt“, erklärte deren Sprecher Jürgen Schmidt. Der Antrag sei im Dezember 2018 gestellt worden. 

Was das bedeutet, erklärte Schmidt: „Wir haben auf dem Wege des Strafbefehls Anklage erhoben.“ Laut sächsischem Denkmalschutzgesetz § 35, kann die Zerstörung eines Kulturdenkmals mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafen geahndet werden. Hinz hat die historische Gaststätte bis auf die Grundmauern abreißen lassen, genehmigt war nur ihr Aus- und Umbau.

Auf Nachfrage beim Amtsgericht Meißen erklärte dessen Direktor Michael Falk, dass sowohl gegen Hinz als auch gegen den Architekten und Bauleiter Andreas Seidel ein Strafbefehl vorliege. „Dagegen ist Einspruch eingelegt worden, einen Verhandlungstermin gibt es noch nicht.“ (SZ/ul)