Dresden
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Straßenmusiker sind zu laut

Der Stadtrat lehnte ein Verstärkerverbot ab. Es gibt aber immer noch Beschwerden von Anwohnern und Händlern. 

Von Julia Vollmer
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Besonders oft musste das Ordnungsamt auf der Prager Straße für ruhigere Töne sorgen.
Besonders oft musste das Ordnungsamt auf der Prager Straße für ruhigere Töne sorgen. © René Meinig

Straßenmusiker gehören zum Sommer wie das Eis auf die Hand. Doch immer wieder erwischt das Ordnungsamt Bands und Einzelkünstler, die sich nicht an die Regeln halten. In diesem Jahr waren es laut Stadt schon 107. Besonders oft mussten die Ordnungshüter auf der Prager Straße, dem Neumarkt und Jüdenhof, der Schloßstraße und insbesondere am Taschenberg, Dr.-Külz-Ring, der Münzgasse und am Schloßplatz eingreifen. 80 Beschwerden über zu hohe Lautstärke von Anwohnern und Händlern kamen dazu.

In diesem Jahr hatte es heftigen Streit um die Bands gegeben. Dresdner Straßenmusiker sollen künftig keine Verstärker mehr benutzen. Dafür sprach sich der Verwaltungsausschuss aus. Das Abspielen von Musik aus der Konserve soll aber weiter erlaubt bleiben. Doch die Stadtbezirksbeiräte Neustadt und Altstadt lehnten die Vorlage ab. Das drohende Verbot sei ein Angriff auf die künstlerische Freiheit und würde alle bestrafen, auch wenn nur einzelne Musiker zu laut seien. Auch der Stadtrat entschied letztlich gegen ein Verbot.

Auch 2018 erwischte das Ordnungsamt rund 150 Musikanten, die sich nicht an die Regeln hielten. Mit Abstand die meisten Einsätze gab es auch im Vorjahr auf der Prager Straße. Rund 70 Verstöße zählten die Kontrolleure zwischen Dr.-Külz-Ring und Hauptbahnhof. Danach folgen der Altmarkt und der Schloßplatz. Die drei Orte dürften aber auch die beliebtesten unter den Standorten sein, da dort die meisten Touristen und Dresdner flanieren. Es gab zehn Platzverweise.

Seit Juli 2017 gelten die neuen Regeln für die Straßenmusiker. Sie wurden nach Beschwerden von Anwohnern und Händlern eingeführt. Die Musiker können ganztags von 9.30 bis 22 Uhr in der Innenstadt auftreten. Bereiche wie das Georgentor sind davon ausgenommen. Die Künstler dürfen nur eine halbe Stunde an einem Ort auftreten und dort nur einmal am Tag. Dann müssen sie den Standort wechseln. So schreiben es die Regeln vor.