Merken

Streit mit Adoptiveltern endet vor Gericht

Wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung erhielt ein Döbelner einen Strafbefehl. Das Verfahren wurde aber eingestellt.

Teilen
Folgen
NEU!
© Symbolbild/dpa

Von Helene Krause

Döbeln. Das Amtsgericht Döbeln musste sich mit einem massiven Familienstreit beschäftigen, der im vergangenen Herbst in einem Haus in Ehrenberg ausgeufert war. Auf der Anklagebank saß ein Döbelner, der sich wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung zu verantworten hatte.

Wie in der Verhandlung erörtert wurde, kam es am Nachmittag des 12. Oktober 2017 in dem Haus in Ehrenberg zu einem Streit zwischen dem Angeklagten und seinen Adoptiveltern. Weil sie zerstritten waren, hatten die beiden Parteien sieben Jahre lang keinen Kontakt miteinander. Am Nachmittag des Tattages war der Beschuldigte plötzlich mit seiner Frau und seinen Kindern im Grundstück der Adoptiveltern in Ehrenberg aufgetaucht. Seiner Aussage nach wollte er sich mit seinen Eltern versöhnen.

Während des Besuches soll es im Hof zwischen dem Adoptivvater und dem Angeklagten jedoch zu einem Streit gekommen sein. Der Beschuldigte habe ausgeholt, um den Adoptivvater zu schlagen. Dieser hob einen Stein auf, um ihn im Falle des Angriffs auf den Angeklagten zu werfen. Daraufhin ließ der Beschuldigte von dem Schlag ab. Auch der Vater legte den Stein zurück. Als die Adoptivmutter dazukam, wurde sie von ihrem Adoptivsohn zur Haustür geschoben. Dort soll er sie mit seinem Körper so kräftig gegen die Haustür gedrückt haben, dass die Scheiben in der Tür zersprangen.

„Ich habe den Stein aufgehoben, weil ich Angst hatte“, so die Zeugenaussage des Adoptivvaters in der Verhandlung. „Er kann sehr jähzornig werden. Er hat uns beleidigt und bedroht, und uns vorgeworfen, dass wir daran Schuld wären, dass er Drogen nimmt und aus der Bundeswehr rausgeworfen wurde.“ Das Ehepaar habe alles für seinen Adoptivsohn getan. „Wir haben ihm eine Kaution gestellt, als er im Gefängnis saß, und ihn dort rausgeholt“, so der Adoptivvater im Zeugenstand weiter. „Wir haben ihm zwei Wohnungen eingerichtet.“ Auch die Adoptivmutter bestätigte diese Aussage in der Zeugenbefragung. „Er denkt immer, wir tun ihm Böses“, sagte sie.

Wie es zum Bruch der Scheibe kam, konnte in der Verhandlung nicht abschließend geklärt werden. Während der Vater sagte, dass der Angeklagte mit der Hand nach der Tür geschlagen habe, meinte die Mutter, dass er mit dem Arm oder dem Ellenbogen geschlagen habe. Der Angeklagte selbst wusste vom Bruch der Scheibe gar nichts. Bei der Polizei hatten die Eltern noch ausgesagt, dass der Sohn mit seinem Körper gegen die Tür gedrückt habe. Nachdem die Eltern Anzeige bei der Polizei erstattet hatten, erhielt der Sohn einen Strafbefehl. Er sollte 2 250 Euro zahlen. Dagegen hatte er jedoch Widerspruch eingelegt.

Vor Gericht war der Angeklagte nicht unbekannt. Zwölf Einträge habe er im Bundeszentralregister. Sachbeschädigung, Diebstahl, unerlaubte Einfuhr von Drogen und andere Straftaten stehen bei ihm zu Buche. Wegen der zahlreichen Vorstrafen tat sich die Staatsanwaltschaft jedoch schwer, sich dem Vorschlag von Richterin Marion Zöllner anzuschließen. Sie schlug vor, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Es sei ein massiver Familienstreit, so Richterin Zöllner. Sie konnte schließlich mit der Staatsanwaltschaft, dem Verteidiger Rechtsanwalt Thomas Fischer aus Döbeln und dem Angeklagten eine Einigung erzielen und das Verfahren gegen eine Auflage einstellen. Der Beschuldigte muss binnen sechs Monaten 800 Euro an den Kinderschutzbund Döbeln zahlen.