Dresden
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Streit um „den großen Leubener“

Ein Dresdner Wachmann wird in seinem Prozess von einem anderen Neonazi belastet. 

Von Alexander Schneider
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© Symbolfoto: dpa

Ist er nun „der große Leubener“? Seit November 2018 steht René H. (32) gemeinsam mit weiteren mutmaßlichen Komplizen vor dem Landgericht Dresden. Ihnen werden mehrere Anschläge auf Ausländer und Andersdenkende im Jahr 2015 vorgeworfen und sie sollen sich im August 2015 an den Krawallen in Heidenau beteiligt haben. Entweder als Mitglieder der rechtsextremen Gruppierung „Freie Kameradschaft Dresden“ (FKD) oder deren Unterstützer.

René H. hatte bereits Ende 2016 nach dem Schlag gegen die FKD einige Tage in Untersuchungshaft gesessen, doch zunächst hatten die Beweise gegen ihn nicht ausgereicht. Das änderte sich, nachdem Angeklagte und Zeugen in verschiedenen FKD-Prozessen in Dresden immer wieder von René H. gesprochen hatten. Der Wachmann, der selbst eine Dresdner Sicherheitsfirma hatte und auch die Sicherheitsfirma seines heutigen Verteidigers tatkräftig unterstützt hatte, soll Pegida-Ordner der ersten Stunde gewesen sein und eine eigene Sportgruppe geleitet haben, die regelmäßig Kampfsport trainierte. Als „Reisegruppe 44“, die Zahl steht für „DD“ also Dresden, sei die Gruppe zu rechtsextremen Demos gereist, hieß es in den Prozessen. Es tauchten auch Bilder auf, die H. in Heidenau zeigten. Das Maß war für die Ermittler der Generalstaatsanwaltschaft jedoch voll, als René H. auch noch von einem Angeklagten der Gruppe Freital im Herbst 2017 identifiziert wurde: H. sei „der große Leubener“. Er habe auch mit der Gruppe Freital und der FKD an dem nächtlichen Angriff auf das alternative Wohnprojekt „Mangelwirtschaft“ in Übigau mitgewirkt. Seit Ende 2017 sitzt H. wieder in Haft.

Der Belastungszeuge schweigt

Am Freitag sollte jener Belastungszeuge der Gruppe Freital im Prozess gegen H. aussagen. Doch der Zeuge von der Gruppe Freital machte von seinem Recht zu schweigen Gebrauch, er muss sich nicht selbst belasten. Das Urteil gegen ihn, den mutmaßlichen Rechtsterroristen, – fünf Jahre und drei Monate – ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsschutzkammer befragte den Polizisten, der den Mann vernommen hatte. Der Ermittler berichtete von mehreren Vernehmungen und davon, dass der Zeuge den Wachmann nur mit Vornamen kannte. Auf Fotos habe er René H. identifiziert.

H. bestreitet, an dem Angriff beteiligt gewesen zu sein. Er habe auch mit der FKD nichts zu tun gehabt. Seine Verteidiger Thomas Moschke und Peter Fricke kritisierten die Vernehmung des Zeugen. Sie sei nicht plausibel. Er habe das ausgesagt, weil er sich davon in seinem eigenen Prozess Vorteile versprochen habe. Wie bereits mehrfach zuvor forderten die Anwälte, ihren Mandanten aus der U-Haft zu lassen.

Der Staatsanwalt teilt die Zweifel an dem Zeugen nicht. Die Juristen werden sich noch lange über den großen Leubener streiten können. Die Kammer hat neue Termine bis zum Jahresende bestimmt.