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Streit um Platz im Görlitzer Parkhaus

Das unbesonnene Verhalten eines SUV–Fahrers gegenüber einer Putzfrau kostet ihn 1000 Euro.

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© Pawel Sosnowski

Von Jens-Rüdiger Schubert

Görlitz. Mit einem, hoffentlich, nicht allzu alltäglicher Fall hatte es das Amtsgericht Görlitz zu tun. Es ging dabei um einen Vorfall im Parkhaus des City-Centers in Görlitz. Da gab es eine Auseinandersetzung zwischen einer Reinigungskraft und einem SUV-Fahrer. Der Familienvater war wohl etwas in Eile und wollte sein Fahrzeug einparken, um mit seinem Kind zum Arzt zu kommen. Auf der Parkfläche stand aber ein rotweißes Hütchen. Was soll’s, dachte er sich wohl, stelle ich das Hütchen einfach beiseite und fahr dann auf die Parkfläche. Da hatte er aber nicht mit der resoluten Reinigungskraft gerechnet. Die war schneller da, als er ahnen konnte, hinderte den SUV-Fahrer vehement daran, genau auf diesen Platz zu fahren. Sie forderte ihn auf, einen Parkplatz im oberen Geschoss aufzusuchen. Das wiederum ging aber dem Herrn gegen den Strich. Er äußerte sich sehr abfällig gegen die Putzfrau. Der Aussage nach hatte er wohl gesagt: „...wenn sie etwas Anständiges gelernt hätte, müsste sie nicht putzen.“

Als er dann doch wegfuhr, hatte er wohl durch seine Fahrweise auf die Frau zugehalten und sie in Angst und Schrecken versetzt. Letztlich musste sich die Polizei darum kümmern. Die Reinigungskraft hatte noch den ganzen Tag damit zu tun, den Vorfall zu verarbeiten. Nach der polizeilichen Aufnahme erhielt der SUV-Fahrer einen Strafbefehl über 1500 Euro. Da er das aber nicht akzeptieren wollte, ging er in Widerspruch. Der Fall wurde schließlich vor dem Amtsrichter verhandelt. Da aber vor Gericht die Fakten zählen und nicht, wer das bessere Auto fährt oder wer für sich einen höheren Status beansprucht, konnte sich der SUV-Fahrer nicht durchsetzen. Der Amtsrichter senkte zwar die Geldstrafe, aber es blieben trotzdem 1000 Euro Strafe für eine vermeidbare Dummheit.