Merken

Streit um Streuobstwiese

Grumbacher haben Angst, dass alte Obstbäume Baggern zum Opfer fallen. Derzeit ist das allerdings unwahrscheinlich.

Teilen
Folgen
© Karl-Ludwig Oberthür

Von Hauke Heuer

Grumbach. In der vergangenen Wilsdruffer Stadtratssitzung wurde die Neufassung des Flächennutzungsplanes beschlossen. „Ich hoffe, es ist der letzte Flächennutzungsplan, den ich zu verantworten habe“, zeigte sich Bürgermeister Ralf Rother (CDU) im Anschluss an die Abstimmung erleichtert. Vorausgegangen waren monatelange Diskussionen, flankiert von Informationsveranstaltungen und zahlreichen Protesten von Bürgern. Wenn Bauflächen ausgeschrieben oder gestrichen werden, betrifft das die Lebenswirklichkeit vieler Menschen. Reibung bleibt da nicht aus.

Auch nach dem Beschluss des Flächennutzungsplanes regt sich weiterhin Widerstand und Unmut über die Pläne. In der vergangenen Woche traten Grumbacher Anwohner an die Redaktion heran und beschwerten sich, dass ihre Stellungnahmen zu einer geplanten Wohnbebauung an der Tharandter Straße, rund 50 Meter nördlich der Bushaltestelle Braunsdorfer Straße, keinen Widerhall in der Stadtverwaltung gefunden habe. Die Anwohner monieren, dass es sich bei der Fläche, auf der der Eigentümer perspektivisch sechs bis acht Eigenheime errichten will, um eine Streuobstwiese handelt, die Biotopschutz genießt. Obwohl die Stadt Kenntnis über die Ausweisung des Biotopes auf der Fläche habe, sei diese als Bauland in den Flächennutzungsplan aufgenommen worden.

Bei einer Vor-Ort-Begehung wird auch für den Laien schnell klar, dass ein Bau von Häusern an dieser Stelle schwer vorstellbar erscheint. Dutzende Obstbäume, wie man sie in dieser Größe selten findet, stehen über dem hochgewachsenen Rasen. Der vielerorts vermisste dörfliche Charakter ist hier noch erhalten.

Das Landratsamt als unterste Naturschutzbehörde teilt diese Einschätzung. Bereits in den 90er-Jahren sei erstmals festgestellt worden, dass es sich bei der Wiese um einen sogenannten „Streuobstkomplex“ handle. Dieses Ergebnis sei bei Untersuchungen im vergangenen Jahr bestätigt worden. Laut Karin Kerber, Sprecherin des Landratsamtes, sei eine Bebauung derzeit nicht möglich. Ausnahmeregelungen würden nicht erteilt.

Wilsdruffs Bauamtsleiter André Börner teilt mit, dass die Stellungnahmen der Anwohner eingegangen sind. Entsprechende Antworten würden in den kommenden Wochen verschickt. Darüber hinaus verweist die Stadt darauf, dass sich die Eigentümer der Grundstücke wohl rechtlichen Beistand gesucht hätten, um gegen die Biotopausweisung durch das Landratsamt vorzugehen. Solange es keine Entscheidung gäbe, bleibe die planerische Entscheidung für die Wohnbebauung zunächst in vollem Umfang bestehen, so Börner.

In diesem Zusammenhang muss man verstehen, dass die Stadt natürlich versucht, einen Flächennutzungsplan aufzustellen, der über Jahrzehnte Bestand hat. Hätte man die Fläche nicht aufgenommen, würden später eventuell Korrekturen notwendig. In diesem Fall würde man die Eigentümer vor Tatsachen stellen und den Rechtsweg zumindest massiv erschweren.

Die Vorwürfe der Anwohner, dass die Stadt mit der Ausweisung im Flächennutzungsplan Tatsachen entgegen den gesetzlichen Vorschriften schaffen will, sind allein deshalb schwer nachzuvollziehen, da der Flächennutzungsplan kein Baurecht schafft. Nach Angaben der Stadt befinde sich das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan bereits seit mehreren Jahren in der Schwebe, da keine Einigung mit dem Landratsamt zustande komme.