Wirtschaft
Merken

Streit ums Geld bei Kollegah und Dresdnern

Eine Dresdner Online-Handelsfirma hat den Rapper auf 250.000 Euro Schadenersatz verklagt. Am Mittwoch trafen sie sich vor Gericht.

 3 Min.
Teilen
Folgen
Rapper Kollegah
Rapper Kollegah © dpa

Düsseldorf.  Im Rechtsstreit der Dresdner Online-Handelsfirma German E-Trade GmbH mit Gangster-Rapper Kollegah haben sich beide Seiten am Mittwoch nicht einigen können. Das Düsseldorfer Landgericht schlug vor, dass die Firma 200.000 Euro bekommt. Kollegahs Anwalt bot aber nur 160.000 Euro. Die Gegenseite hatte 250.000 gefordert. Nun wollen beide Seiten versuchen, doch noch auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen. Ohne Ergebnis und ohne neuen Termin wurde das Verfahren vertagt.

Die im Jahr 2003 in Meißen gegründete German E-Trade GmbH hatte Kollegah alias Felix Blume alias "der Boss" auf Schadenersatz verklagt. In der mündlichen Verhandlung hatten die inzwischen in Dresden ansässige Firma ihre Forderungen zwischenzeitlich auf 410.000 Euro geschraubt.

Der Grund: Kollegah habe die mit dem Unternehmen getroffenen Vereinbarungen nicht eingehalten. Der Anwalt des Rappers bestritt dies: Die Zusammenarbeit sei einvernehmlich beendet worden. Die Forderung sei auch in der Höhe nicht nachvollziehbar. Die Gegenseite habe eineinhalb Jahre verstreichen lassen, ohne ihre Forderungen darzulegen und zu konkretisieren.

Kündigungsfrist nicht eingehalten

Die Onlinefirma, die mit Autofelgen und Streetwear-Kleidung handelt, gibt an, sie habe mit Kollegah einen Lizenzvertrag abgeschlossen und vornehmlich Produkte für dessen Marke Deus Maximus herstellen lassen und dann übers Interrnet im eigenen Shop vertrieben. Im Gegenzug habe Kollegah die Produkte bewerben sollen. Ende 2017 habe der Rap-Star die Werbung auf seinen Social-Media-Kanälen jedoch eingestellt und im Januar 2018 ein anderes Unternehmen unterstützt, das Produkte mit der Marke verkauft habe.

Die Dresdner Firma gibt an, deshalb auf ihrer Ware im Textillager in Thiendorf sitzengeblieben zu sein, auf  insgesamt fast 17.000 Produkte. Es sei eine Kündigungsfrist von acht Monaten vereinbart gewesen, die Kollegah nicht eingehalten habe.

Die Vorsitzende Richterin betonte, je mehr Zeit vergehe, desto schlechter sei die Ware verkäuflich. "Wir fänden es sinnvoll, das hier zu beenden", sagte sie. Dass der Vertrag einvernehmlich und beiderseitig aufgehoben wurde, glaubte das Gericht dem Anwalt Kollegahs nicht.

© dpa

Der Musiker selbst war nicht zu dem Prozesstermin erschienen. Er präsentiert sich gern mit Zigarre und Goldkette als umtriebiger und millionenschwerer Geschäftsmann. So hatte er zuletzt ein Buch ("Das ist Alpha! - Die 10 Boss-Gebote") herausgebracht und in Düsseldorf eine Shisha-Bar eröffnet. Auf Facebook und Instagram folgen ihm jeweils mehr als 1,6 Millionen Anhänger.

Mit seinem Song "0815" mit der Zeile "Mein Körper definierter als von Auschwitz-Insassen" auf dem Album "Jung Brutal Gutaussehend III" hatte er für einen Skandal gesorgt, der ihm Antisemitismus-Vorwürfe einbrachte und schließlich zum Aus für den renommierten Musikpreis Echo geführt hatte. Kollegah hatte danach die KZ-Gedenkstätte Auschwitz besucht und sich beim Thema Holocaust Zurückhaltung auferlegt. (dpa/SZ/uwo)