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Stress mit der Telekom

Volker Geuthner aus Eichgraben fühlt sich über den Tisch gezogen. Das Unternehmen sieht das völlig anders.

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© Rafael Sampedro

Von Mario Heinke

Zittau. Wie einen Fächer breitet Volker Geuthner die Papiere seines umfangreichen Briefwechsels mit der Deutschen Telekom auf dem Couchtisch aus. „Ich war schon immer bei der Telekom“, beginnt er seine Geschichte, die im Jahr 2015 begann. Damals zieht die Telekom vor seinem Einfamilienhaus in Eichgraben ein Kabel. Schnelles Internet und den Fortschritt soll es bringen. In der Rückschau brachte es dem 66-Jährigen jedoch nur Stress und Ärger. Volker Geuthner hat mit neumodischen Kommunikationsmitteln nicht viel am Hut, er besitzt kein Smartphone und schreibt weder SMS, noch nutzt er andere Spielereien. Um jedoch den Anschluss an die moderne Zeit nicht ganz zu verlieren, entschließt er sich bei der Telekom einen Vertrag abzuschließen. Erleben, was verbindet – so das Versprechen des Konzerns. Für 29,90 Euro im Monat bekommt er viele Leistungen, wie Festnetzanschluss, Internetzugang, Entertain TV und eine Countryflat für Ferngespräche ins Ausland, damit seine Frau ihre Verwandtschaft in Polen anrufen kann.

Als der Rentner den Vertrag mit 24 Monaten Laufzeit am Telefon abschließt, weist ihn die Telekom-Mitarbeiterin darauf hin, dass es sich bei dem Tarif um ein Sonderangebot handelt, weil die monatlichen Kosten nach dem ersten Jahr auf 49,90 Euro steigen. Er könne diese Preiserhöhung aber umgehen, wenn er den Vertrag einen Monat vor Ablauf des ersten Jahres kündigt, um in einen günstigeren Tarif zu wechseln, so die Frau am Telefon. „Als gelernter DDR-Bürger habe ich mir alles aufgeschrieben, um pünktlich und schriftlich zu kündigen“, erzählt er. Volker Geuthner verlässt sich auf das gesprochene Wort der Mitarbeiterin. Ein schwerer Fehler.

Es kommt, wie es wohl kommen muss, die Telekom lehnt die vorzeitige Kündigung ab, weil die Mindestlaufzeit des Vertrages erst im Oktober 2018 endet. Den Media-Receiver, den die Telekom zum Empfang der TV-Angebote bereitgestellt hatte, schickte er zurück. Erst zwei Monate nach der Rücksendung bestätigt die Telekom den Empfang des Gerätes und erklärt, dass dies nicht automatisch zur Kündigung des TV-Tarifs führe. Geuthner ruft die Service-Hotline der Telekom an. Weil die Anrufe keine Klärung herbeiführen, nimmt er den Schriftverkehr wieder auf und erhält plötzlich eine Auftragsbestätigung für einen neuen Vertrag mit Festnetz- und Internetanschluss und Countryflat, monatlicher Beitrag 43,89 Euro. So entsteht ein neues Vertragsverhältnis, die Kündigungsfrist reicht nun bis in das Jahr 2020. „Ich habe nie einen Auftrag dazu erteilt“, schimpft der Rentner.

Bei der Telekom sieht man das völlig anders. Auf Anfrage der SZ schreibt Rainer Knirsch, Pressesprecher der Deutschen Telekom AG: „Innerhalb der ersten zwölf Monate nutzte der Kunde die Vorteile eines Sonderpreises (29,95 Euro) für diesen Tarif. Am 12. September 2017, also vor Beginn der zweiten Vertragshälfte zum Normalpreis, benachrichtigte uns der Kunde schriftlich, er wolle den bestehenden Vertrag kündigen, habe aber weiterhin Interesse an einem Telefonanschluss und Internet. Für diesen Produktwechsel besteht kein Rechtsanspruch. Aus Kulanz haben wir dem Wunsch aber entsprochen und einen Tarif für Telefon und Internet zum 05.02.2018 gebucht.“

Ganz so klar wie die Telekom es sieht, scheint der Fall jedoch nicht zu sein, denn zwischen der Kündigung und der neuen Buchung liegen immerhin fünf Monate, mehrere Telefonate, umfangreicher Schriftverkehr und die Sperrung des Anschlusses.

Als der Eichgrabener seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt, kündigt die Telekom im April 2018. Den Vertrag ist er damit endgültig los, die bis dahin aufgelaufenen Forderungen bleiben bestehen. „Gegenwärtig belaufen sich die ausstehenden Zahlungen auf 273,82 Euro, wir müssen den Inkassoweg einleiten“, so der Telekom-Pressesprecher und fügt hinzu: „Wir würden uns freuen, wenn der Kunde die Zahlung leisten würde und der Vertrag dann weiterlaufen könnte.“

Das wird nicht passieren, denn Volker Geuthner ist inzwischen zu einem anderen Anbieter gewechselt. Das „Lehrgeld“ an die Telekom will er nicht zahlen. „Ich lass mich von denen nicht fertigmachen, sollen sie mich verklagen“, sagt er, entschlossen zu kämpfen.

Seit Juni 2017 müssen Anbieter von Festnetz- und Mobilfunkanschlüssen für Tarife, die einen Zugang zum Internet beinhalten, Produktinformationsblätter in DIN-A4-Größe bereitstellen. Die Blätter informieren über enthaltene Zugangsdienste, Datenübertragungsraten, Laufzeiten, Kündigungsfristen und monatliche Entgelte. So lassen sich nicht nur die Tarife eines Anbieters leichter vergleichen, sondern auch die Tarife verschiedener Anbieter.