Dresden. Seit 2001 gibt es in Dresden eine Umzugsbeihilfe für Studenten. Doch die wird nun abgeschafft, letztmalig kann sie für Umzüge im vergangenen Jahr beantragt werden. Studenten, die die Frist dafür verpasst haben, müssen deshalb aber nicht leer ausgehen. Sie haben die Chance, das Geld noch zu bekommen, denn die Stadt hat die Antragsfrist verlängert. Sie läuft nun noch bis zum 15. Mai 2020. Wer bis dahin den schriftlichen Antrag für die Beihilfe eingereicht hat, kann noch mit der Überweisung rechnen.
Das gilt für Neu-Dresdner, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2019 zum ersten Mal einen Hauptwohnsitz in der Landeshauptstadt angemeldet haben und an einer der folgenden Einrichtungen immatrikuliert sind:
- Technische Universität Dresden
- Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
- Hochschule für Musik „Carl Maria von Weber” Dresden
- Hochschule für Bildende Künste Dresden
- Palucca Hochschule für Tanz Dresden
- Hochschule für Kirchenmusik Dresden
- Evangelische Hochschule Dresden
- Berufsakademie Sachsen – Staatliche Studienakademie Dresden.
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Das Antragsformular ist auf der Internetseite der Stadt zu finden (Suchbegriff Umzugsbeihilfe für Studenten) und muss schriftlich mit einer Kopie der Meldebestätigung, einer Kopie der Immatrikulationsbescheinigung sowie einer Ausweiskopie eingereicht werden. Der Postweg reicht, wegen Corona entfällt die Verpflichtung, den Antrag persönlich abzugeben. Die Adresse: Studentenwerk Dresden, Fritz-Löffler-Straße 18, 01069 Dresden.
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Wer bei der Stadt bereits einen Antrag für 2019 eingereicht hat, muss nichts weiter tun. Alle für 2019 eingereichten Anträge würden bearbeitet, teilt die Stadtverwaltung mit.
Der Dresdner Stadtrat hat in seiner Sitzung am 5. März die Aufhebung der Studenten-Umzugsbeihilfe zum 1. Januar 2021 beschlossen und eine letztmalige Auszahlung für das Meldejahr 2019 festgelegt. (SZ/csp)