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Tagebau Turow: Sachsen ist machtlos

Die Behörden können nicht gegen die Verlängerung der Tagebau-Lizenz vorgehen. Widerspruch gibt's trotzdem.

Von Irmela Hennig
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Das Kraftwerk Turow darf weitermachen.
Das Kraftwerk Turow darf weitermachen. © Wolfgang Wittchen (Archiv)

Deutsche Behörden können nicht gegen die in Polen erteilte Lizenzverlängerung für den Tagebau Turow vorgehen. "Nur von betroffenen Dritten können Rechtsmittel eingelegt werden",  teilt Sprecher Burkhard Beyer vom Sächsischen Umweltministerium auf SZ-Anfrage mit. Mitte März hatte Polens Klimaminister den Betrieb der Grube zunächst für sechs weitere Jahre genehmigt, obwohl ein Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung noch läuft. 

Das Ministerium habe von dem Schritt aus der Presse erfahren. Das bedeutet, es ist nicht vorab von der polnischen Seite informiert worden. Das Verwaltungsverfahren selbst und die Auswirkung der Lizenzverlängerung könne man nicht bewerten. Der Schritt sei aber Ausdruck der derzeitigen polnischen Energiepolitik. Sie unterscheide sich im Hinblick auf die Bewertung der Perspektiven der Kohlenutzung von der sächsischen und der deutschen Politik, so Burkhard Beyer. "Hier sind im Zuge der Umsetzung europäischer Klimaschutzziele innerhalb der EU noch erhebliche Fortschritte erforderlich."

Der Bezirk Liberec (Reichenberg/Tschechien) und die Stadt Zittau als Betroffene haben Widerspruch eingelegt.

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