Nur etwa 40 Prozent aller Internetnutzer in Deutschland kümmern sich mittlerweile um ihren Daten-Nachlass im Netz. Das hat eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom ergeben. Onlinebanking, E-Mails, soziale Netzwerke – jeder Vierte hat Zugangsinformationen für Hinterbliebene hinterlegt. Denen bleibt damit im Todesfall die aufwendige Suche nach Nutzernamen und Passwörtern erspart. Doch können sie im Erbfall auch einfach kostenpflichtige Dienste und Abos kündigen? Wer ist dazu berechtigt, und welche Hürden gibt es? Die Notare Martin Michel und Manuel Kahlisch haben beim SZ-Telefonforum diese und andere Leserfragen beantwortet.
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