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Recht auf Reparatur von Technik geplant

Käufer sollen nach einem EU-Vorschlag bei Herstellern Reparaturen einfordern können. Derzeit sehen sich viele Unternehmen dazu aber nicht in der Lage.

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Beim Notebook ist der Laie überfragt.
Beim Notebook ist der Laie überfragt. © dpa-tmn

Technische Geräte wären oft noch zu reparieren, werden aber entsorgt. Dies hat jährlich 35 Millionen Tonnen Abfall, 30 Millionen Tonnen verschwendeter Ressourcen und 261 Millionen Tonnen Treibhausgas-Emissionen in der EU zur Folge. Verbraucher in Europa sollen deshalb laut einem Vorschlag der EU-Kommission ein sogenanntes Recht auf Reparatur bekommen.

Um welche Produkte geht es?

Sehr viele. Als Beispiele nennt die EU-Kommission etwa Wasch- und Spülmaschinen, Fernseher, Tablets, Smartphones und Trockner. Allgemein heißt es: „Der Vorschlag gilt für Verbrauchsgüter.“ Gemeint sind damit „bewegliche körperliche Gegenstände“. Zudem sollen alle Mängel abgedeckt sein – unabhängig davon, ob sie noch der gesetzlichen Gewährleistung unterliegen oder nicht. Auch selbst verschuldete Schäden sollen repariert werden können.

Was ist das Ziel der geplanten Regeln?

Der Vorschlag macht es einfacher und kostengünstiger, Waren zu reparieren,. So sollen Käufer etwa für fünf bis zehn Jahre – also auch nach Ablauf der gesetzlichen Garantie – bei Herstellern eine Reparatur einfordern können für Produkte, die nach EU-Recht technisch reparierbar sind. Geschätzt sollen so über 15 Jahre 18,5 Millionen Tonnen Treibhausgas-Emissionen, 1,8 Millionen Tonnen Ressourcen sowie 3 Millionen Tonnen Abfall eingespart werden.

Ab wann gelten die Vorschriften?

Das steht noch nicht fest. Erst müssen sich das Europaparlament und die EU-Staaten auf eine konkrete Ausgestaltung der Regeln einigen. Das dauert in der Regel mehrere Monate. Es kann auch noch zu Änderungen kommen.

Wo sind Reparaturen Grenzen gesetzt?

Wenn etwa ein Handy so sehr zerstört ist, dass eine Reparatur wirtschaftlich keinen Sinn ergibt, muss es nicht repariert werden. Wörtlich heißt es vonseiten der Kommission: „Im Rahmen der gesetzlichen Garantie werden Verkäufer Reparaturen anbieten müssen, es sei denn, diese sind teurer als der Ersatz.“ In der Regel gilt eine gesetzliche Garantie zwei Jahre.SPD-Politiker René Repasi: „Entscheidend ist, dass Unternehmen keine abschreckenden Mondpreise verlangen, damit das Recht auf Reparatur sozial verträglich ist.“

Wo kann ich Geräte reparieren lassen?

Zum einen sind die Hersteller in der Pflicht, sie können aber auch Dienstleister mit der Reparatur beauftragen. Zudem sollen unabhängige Werkstätten tätig werden dürfen. Cavazzini kündigte an, sich dafür einsetzen zu wollen, dass Ersatzteile und Anleitungen leicht zugänglich sind, „damit Unternehmensriesen wie Apple nicht länger die Regeln für eine Reparatur diktieren“. Zudem sind nationale Online-Plattformen vorgesehen, auf denen sich die Bürger über Reparaturdienste und Verkäufer überholter Waren informieren können.

Wie sieht es in Deutschland aus?

Sollten die Regeln wie vorgesehen in Kraft treten, müssten diese auch von Deutschland umgesetzt werden. Darüber hinaus hatte die für Verbraucherschutz zuständige Bundesministerin Steffi Lemke (Grüne) vor einem Jahr ein ähnliches Vorhaben angekündigt. „Wir werden wichtige Schritte raus aus der Wegwerfgesellschaft gehen, zum Beispiel durch ein Recht auf Reparatur.“ Gestützt werden solle dies etwa durch ein Förderprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“. Konkrete Vorhaben dazu liegen bislang aber nicht vor.

Wie reagiert die deutsche Wirtschaft?

„Viele Unternehmen stellt das vor große Herausforderungen“, sagte der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer, Peter Adrian. Wenn etwa Ersatzteile länger gelagert und Reparaturen innerhalb von 15 Tagen durchgeführt werden müssten, bedeute dies zusätzliche logistische und finanzielle Belastungen. „Sehr viele Unternehmen sind derzeit betrieblich nicht in der Lage, den Anspruch auf Reparatur in der Praxis umzusetzen.“ Der Chef des Digitalverbands Bitkom, Bernhard Rohleder, fordert mehr Anreize für Unternehmen – wie eine Mehrwertsteuersenkung auf Ersatzteile und Reparaturdienstleistungen für IT-Hardware wie Smartphones und Laptops. (dpa)