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Teil des Ärztehauses wird versteigert

255 000 Euro sollen die Räume in Radeberg mindestens kosten. Ende August gibt es dazu einen Termin in Bautzen.

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© Thorsten Eckert

Von Reiner Hanke

Radeberg. Für einige Fragen unter Radebergern sorgt derzeit die Ankündigung eines Gerichtstermins in Bautzen. Dabei geht es um das Ärztehaus in der Badstraße 17 in Radeberg und eine Zwangsversteigerung. Das lässt aufhorchen. Eines ist klarzustellen: Es geht nicht um den Gesamtkomplex von über 5 000 Quadratmetern Fläche mit unter anderem 15 Arztpraxen, Apotheke, Sanitätshaus und Parkplatz. Versteigert wird der Erdgeschossbereich mit dem Teileigentum auf der linken Seite. Diese Räume werden durch eine chirurgische Arztpraxis genutzt, heißt es in der Information des Amtsgerichtes Bautzen, begleitet von einem Gutachten zur Immobilie. Die Praxis ist laut Amtsgericht eingemietet. Für mindestens 255 000 Euro sollen die Räume beim Amtsgericht in Bautzen Ende des Monats versteigert werden.

Markus Kadenbach ist der Direktor des Gerichtes. Der Fachmann erklärt die Situation so: Es liege ein Antrag auf Zwangsversteigerung vor, sagt er und spricht bei den Räumen von einer sogenannten Teileigentumseinheit. Das heißt: Der Gebäudekomplex hat mehrere Eigentümer. Das Areal der chirurgischen Praxis mit einer Nutzfläche von knapp 300 Quadratmetern „gehört zwei Personen gemeinsam, von denen eine die Eigentumsgemeinschaft beenden möchte“, erklärt Markus Kadenbach. Ein Miteigentümer will quasi den Verkauf erreichen. Um das voranzutreiben, sei nun der Weg eines sogenannten Teilungsversteigerungsverfahrens eingeschlagen worden. Das verläuft nach den Regeln einer Zwangsversteigerung, sei aber keine, wie Experten erklären. Dieser Weg werde auch beschritten, wenn sich Miteigentümer über eine Verwertung nicht einigen können.

Der Erlös aus der Versteigerung werde nach Abzug der Verfahrenskosten unter den zwei Miteigentümern verteilt: Und zwar entsprechend ihrer Anteile, erklärt der Amtsgerichtsdirektor: „Der Meistbietende, dem der Zuschlag beim Versteigerungstermin erteilt wird, tritt kraft Gesetzes in den Mietvertrag mit der Arztpraxis ein.“ Der neue Eigentümer könne dann aber den Mietvertrag unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zum nächstmöglichen Termin kündigen, erklärt Kadenbach. „Macht der Erwerber von diesem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, läuft das Mietverhältnis weiter.“

Weiter erklärt Markus Kadenbach: „Zu den persönlichen oder wirtschaftlichen Hintergründen des Versteigerungsantrags darf ich keine Auskunft erteilen.“ Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes, heißt es.

Ein angefragter Sprecher der Eigentümerversammlung wollte sich nicht zu dem Verfahren äußern. Aus Hintergrundinformationen ist zu entnehmen, dass die Ursachen für diese Zwangsversteigerung als Verfahrensweg sehr tief liegen und auch mit dem Ende der Gemeinschaftspraxis in den Räumen zu tun haben, die wohl nach SZ-Informationen lange Jahre sehr erfolgreich lief. Nach wie vor hat Dr. Mathias Graf seine chirurgische Praxis in diesen Räumen, um die es jetzt geht. Sein Verfahrensbeauftragter ist der Rechtsanwalt Hans-Jörg Arlt. Seinem Mandanten sei es immer nur darum gegangen, eine erfolgreiche Praxis zu erhalten und sich den Patienten zu widmen. Er habe diese Versteigerung nicht initiiert und bedauere diese Situation, er wolle keinerlei Streitigkeiten. Dr. Graf sei es besonders wichtig zu versichern, sagt Rechtsanwalt Hans-Jörg Arlt, dass er die Versorgung seiner Patienten sichern werde und für sie da sein werde. Es werde auch künftig eine Praxis Dr. Graf geben – ganz gleich wie die Versteigerung ausgehe. Das könne noch in den Räumen auf der Badstraße sein, aber auch an einem neuen Standort. Der Arzt wolle auch selbst um die Räume mitbieten.

Zu erwähnen ist noch: Aus dem Gutachten zur Versteigerung geht hervor, dass die Eigentümer in den 1990er-Jahren für den Fall vorgesorgt haben, dass mit einem Besitzerwechsel auch Veränderungen angestrebt werden könnten. Das ist offenbar nicht ohne Weiteres möglich und in einer Teilungserklärung festgelegt. So halten die Gutachter fest: „Eine Nutzungsänderung, das heißt eine andere Fachrichtung oder Geschäftsart, bedarf der einstimmigen Zustimmung der Eigentümergemeinschaft.“ Letztlich kommen die Gutachter zu der Einschätzung: „Somit ist aktuell vorerst nur von einer Nutzung als chirurgische Praxis auszugehen.“

Versteigerung: 24. August, 11 Uhr, am Amtsgericht Bautzen