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Telefonterror am Polizei-Notruf

Larissa N. hat es wieder getan. Wenn Probleme sie übermannen, sucht sie Hilfe bei der Polizei. Die Beamten sind für diese Art Sorgen jedoch nicht zuständig.

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© dpa (Symbolfoto)

Von Alexander Schneider

Es gibt wohl kaum einen Polizisten im Dresdner Westen oder im Lagezentrum der Polizeidirektion Dresden, der Larissa N. nicht kennt. Wenigstens die Polizei, das glaubt die 53-jährige Russlanddeutsche fest, müsse ihr doch helfen.

Das geht schon seit Jahren so mit den Problemen der resoluten Dame. Etwa weil ihr Sohn zu Unrecht von der Polizei verfolgt worden sei, sagte die 53-Jährige. Oder, weil sie ungerechtfertigte Rechnungen für ihren ehemaligen Laden, ein Geschäft für russische Spezialitäten, erhalten habe. Oder es ging um ihre Wohnung, aus der sie Ende 2014 flog, und dann für ein Jahr in einer Gartenlaube lebte. Es sei auch um Angriffe gegen sie gegangen. Sie sei beleidigt und bespuckt worden, weil sie Russlanddeutsche ist, klagte N., die schnell auf 180 ist und dann kaum verständlich spricht. Die Polizei habe keine Anzeige aufgenommen. In solchen Fällen, es scheint viele davon zu geben, greift N. zum Telefon.

Hörsturz, Wodka, Polizeigewahrsam

Seit Montag steht Larissa N. erneut vor dem Amtsgericht Dresden. Wieder wegen Missbrauchs von Notrufen. Laut Anklage hat sie 2012 und 2013 ohne Grund dutzendfach den Polizeinotruf gewählt und mit ihrem „anlasslosen Anwählen“ dafür gesorgt, dass die „Notrufeinrichtung“ unter „110“ nicht für „tatsächliche Notrufe“ zur Verfügung stand. Die Staatsanwaltschaft hat in der Anklage vom März 2014 nun 47 Telefonate aufgelistet. Manche dauerten mehrere Minuten, andere nur Sekunden. Manchmal wählte N. nachts dutzendfach ein, beschimpfte und beleidigte die Beamten des Lagezentrums. Mehrfach erklärten sie, der Frau am Notruf nicht helfen zu können. Sie solle sich ans Revier wenden. Ein Polizist sagte genervt: „Ich bekomme einen Hörsturz!“ Ein anderer fragte: „Haben Sie wieder Wodka getrunken?“ Ein dritter drohte der Anruferin mit Polizeigewahrsam – nichts von all dem half.

Erstmals wurde Larissa N. 2009 wegen Notrufmissbrauchs am Amtsgericht Dresden zu einer Verwarnung verurteilt. Doch das Landgericht Dresden hat sie ein Jahr später freigesprochen. Eine der Begründungen: Auch wenn die Angeklagte sich mit mindestens 70 Telefonaten beim Notruf der Polizei an die falsche Stelle gewandt habe, so habe sie dennoch Hilfe benötigt.

Gegenüber Richterin Birgit Keeve sagte N. nun, sie habe nicht die „110“ gewählt, sondern die Nummer vom Revier West beziehungsweise die Einwahl der Direktion „483-“ und sei dann automatisch im Lagezentrum gelandet. Nachdem sie mehrere aufgezeichnete Notruf-Gespräche der Angeklagten verlesen hatte, entgegnete die Richterin: „Es ist doch egal, welche Nummer Sie gewählt haben. Die Polizei hat sich doch mit ,hier ist der Polizeinotruf’ gemeldet. Wenn jemand in Not ist, weil es brennt oder Einbrecher im Haus sind, blockieren Sie die Nummer!“ Larissa N. hätte sich mit ihren Problemen besser an die Telefonseelsorge gewandt, so die Richterin.

Der Prozess ging am Montag nicht zu Ende, auch wenn die Richterin bewusst viel Zeit eingeplant hatte. Sie will nun frühere Akten beiziehen und auch einen Zeugen vom Lagedienst der Polizei laden.