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Terror-Prozess: Polizisten vernommen

War die „Gruppe Freital“ bei ihren Anschlägen auf Flüchtlinge und politische Gegner von Hass getrieben oder lag dem auch eine Ideologie zugrunde? Bei einem mutmaßlichen Rädelsführer ist sich die Nebenklage sicher.

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© dpa

Dresden. Der mutmaßliche Rädelsführer der rechtsextremen „Gruppe Freital“, Timo S., hat sich nach Ansicht der Nebenklage eine „tief verwurzelte nationalsozialistische Einstellung“ angeeignet. Das gab Nebenklage-Anwalt Alexander Hoffmann am Dienstag in dem Prozess am Oberlandesgericht in Dresden zu Protokoll.

Zuvor hatte das Gericht Bilder aus der Freitaler Wohnung des 28 Jahre alten Busfahrers gezeigt. Bei der Durchsuchung fanden Beamte am 3. November 2015 - dem Tag der Verhaftung von S. -auch Aufkleber und T-Shirts mit Neonazi-Symbolen und -Sprüchen wie „Braun ist beautiful“ und eine CD der rechtsextremen Band „Gigi & die braunen Stadtmusikanten“.

Am vierten Verhandlungstag vernahm das Gericht erstmals einen Zeugen. Zunächst sagte ein 54 Jahre alter Polizist aus dem Operativen Abwehrzentrum der sächsischen Polizei aus. Er schilderte die Durchsuchung der Wohnung von S. Dabei hatte die Polizei auch Handys, Computer und Kameras beschlagnahmt. Sprengstoff fand sie nicht.

Der Zeuge erklärte, S. sei auch durch Aussagen einer Person in den Fokus der Ermittler geraten. Mehrere Verteidiger wollten mehr dazu wissen. Der Polizist gab an, keine Erkenntnisse zu haben und lehnte mit Verweis auf seine nur allgemeine Aussagegenehmigung auch weitere Detailfragen zur polizeilichen Arbeit ab.

Die Nebenkläger zeigten sich in einer Verhandlungspause verwundert darüber, dass Polizisten bei der Wohnungsdurchsuchung des Angeklagten Philipp W. (30) Devotionalien wie eine Hakenkreuzfahne nicht beschlagnahmten. Sie war lediglich fotografiert worden. Dabei war bei den Durchsuchungsbeschlüssen nicht nur auf Sprengstoff und Waffen Wert gelegt worden, sondern auch auf Gegenstände, die zur Erklärung eines Tatmotives dienen könnten.

Die Bundesanwaltschaft wirft sieben Männern und einer Frau im Alter zwischen 19 und 39 die Bildung einer terroristischen Vereinigung vor. Im Zusammenhang mit fünf Anschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte und politische Gegner in Freital und Dresden wird ihnen zudem versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung und die Herbeiführung von Sprengstoffexplosionen zur Last gelegt, ferner die Vorbereitung eines sogenannten „Explosionsverbrechens“ mit Rohrbomben. Mit den zwischen Juli und November 2015 begangenen Taten hätten sie die „Bevölkerung verunsichern“ und ein Klima der Angst erzeugen wollen, sagte Bundesanwalt Jörn Hauschild zum Prozessauftakt.

Die Erhellung der Vorgänge ging auch am Dienstag nur schleppend voran. Aus den Reihen der Verteidigung wurden immer wieder rechtstheoretische Fragen aufgeworfen und Anträge formuliert. Beispielsweise ging es um die Frage, ob Fotos aus der Wohnung von Timo S. vor Publikum gezeigt werden können oder nicht. Nach der Mittagspause wurden zwei weitere Beamte vernommen. Mit ersten zivilen Zeugen wird am Freitag gerechnet. (dpa)