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Terrorprozess beginnt mit heftigen Streitereien

Fast alle Angeklagten der „Gruppe Freital“ schweigen. Die Verteidiger werfen den Richtern Befangenheit vor.

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© Paul Sander

Von Andrea Schawe

Dresden. Der Prozess gegen die mutmaßlich rechtsterroristische „Gruppe Freital“ hat am Dienstag vor dem Dresdner Oberlandesgericht begonnen. Es ist das erste Terror-Verfahren in Sachsen. Die Bundesanwaltschaft wirft sieben Männern und einer Frau aus Freital und Dresden die Bildung einer terroristischen Vereinigung, versuchten Mord und mehrere Sprengstoffanschläge vor.

Die Angeklagten zwischen 19 und 39 Jahren sollen zwischen Juli und November 2015 zwei Flüchtlingswohnungen in Freital, ein Parteibüro der Linken und das Auto eines Linke-Stadtrats in Freital sowie ein alternatives Wohnprojekt in Dresden angegriffen haben, so Bundesanwalt Jörn Hauschild. Ziel der Gruppe sei es gewesen, „die Bevölkerung zu verunsichern, ein Klima der Angst erzeugen zu wollen und rechtsextremistische Gesinnung mittels Anschlägen durchzusetzen“. Die pyrotechnischen Sprengkörper hatten sich die Mitglieder der Gruppe in Tschechien besorgt. Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass sie weitere Anschläge vorbereitet und den Bau von Rohrbomben geplant haben. Laut Anklage fungierten der 28-jährige Busfahrer Timo S. und der 25-jährige Lagerarbeiter Patrick F. als Rädelsführer.

Der Vorsitzende Richter Thomas Fresemann setzte die Anklageverlesung gegen den Willen der Verteidiger durch. Sie wollten zuvor Anträge stellen, die sowohl die Besetzung des Gerichts rügten als auch den Senat mit seinem Vorsitzenden als befangen erklärten. Die Antragsstellungen wurden auf Beschluss des Gerichts zunächst zurückgestellt. Sieben der acht Angeklagten weigerten sich deshalb, Angaben zu ihrer Person zu machen.

Die Verteidiger kritisierten in ihren Anträgen, dass der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichtes nur für dieses eine Verfahren gegründet worden sei und die Richter gezielt ausgesucht worden seien. Damit sei das verfassungsmäßige Recht auf einen gesetzlichen Richter für die Mandanten verletzt. Einige Verteidiger sprachen von „manipulativem Eingreifen“ und einem „Ausnahmegericht“, die Bundesanwaltschaft wolle ein „Exempel statuieren.“

Auch die angeordneten Sicherheitsvorkehrungen seien ein Hinweis darauf, dass das Gericht nicht unvoreingenommen gegenüber den Angeklagten ist. Zuschauer, Medienvertreter, Nebenkläger aber auch Verteidiger mussten Sicherheitsschleusen und Taschenkontrollen durchqueren.

Die Anwälte der Nebenkläger kritisierten indes, es werde versucht, die Taten zu bagatellisieren und die Gruppe zu verharmlosen.

Der Prozess wurde wegen der Vielzahl der Anträge für eine Woche unterbrochen.