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Teure Beleidigung gegen Tafel-Chefin

Immer, wenn er betrunken ist, macht ein Mann aus Freital Ärger. Auf der Anklagebank sitzt er aber nicht allein.

Von Yvonne Popp
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Der Tatort.
Der Tatort. © Andreas Weihs

Das Vorstrafenregister von Ralf S. und Tommy L. ist lang. Unter anderem umfasst es Diebstähle, Unfallflucht, Bedrohung, Sachbeschädigung und auch Raub. Beide Männer hatten wegen der Vielzahl von Straftaten schon mehrere Haftstrafen verbüßt. Die neuerlichen Vorwürfe, so unschön sie sind, muten dagegen harmlos an. So sollen die beiden Deutschen am 15. Juni dieses Jahres die Chefin der Freitaler Tafel mit den Worten: „Du Schlampe, du Hure, du kannst nichts“, beleidigt haben.

Kleinlaut räumte Ralf S. den Vorwurf am Montag am Amtsgericht in Dippoldiswalde ein. „Wir waren am Rewe, was trinken“, berichtete er. Dann habe man sich aber überlegt, bei ihm in der Wohnung, die an der Dresdner Straße im selben Haus wie die Freitaler Tafel liegt, weiter dem Alkohol zu frönen. „Aber die von der Tafel haben wieder so geparkt, dass man nicht durchkam“, beschwerte sich S. „Da ist es halt eskaliert“, gab er zu. Inzwischen, so erklärte, habe er eine dreiwöchige Entgiftung gemacht. Nun folge eine ambulante Langzeittherapie. Er wolle endgültig weg vom Alkohol, sagte der 35-Jährige.

Die Leiterin der Freitaler Tafel, Karin Rauschenbach, indes hatte wenig Verständnis für den Angeklagten und seinen Kompagnon. „Seit S. in das Vorderhaus gezogen war, konnten wir nicht mehr in Ruhe arbeiten“, erklärte sie in Dippoldiswalde. Immer habe es Ärger mit dem Angeklagten gegeben. Beleidigungen und Drohungen waren an der Tagesordnung. Für einige der Tafel-Helfer, besonders für die behinderten, ein großes Problem. „Wissen sie, wie ihr Verhalten auf meine Mitarbeiter wirkt“, fragte sie Ralf S. Einige hätten regelrecht Angst vor S. gehabt, schilderte die 51-Jährige. Den Vorwurf, ihre Fahrer hätten die Parkflächen an der Dresdner Straße 248 so zugestellt, dass niemand mehr den Hof passieren konnte, wies sie zurück.

Im Übrigen war die Tafel-Chefin nicht die einzige, die den Zorn von Ralf S. auf sich gezogen hatte. Eine junge Frau, die ebenfalls an der Dresdner Straße 248 wohnt, wurde vom Angeklagten als „Hartz-IV-Tussi“ betitelt. Dazu hatte er ihr mit einem Schuhschrank den Eingang zu ihrer Wohnung verbaut. Sowohl sie als auch Karin Rauschenbach bestätigten, dass es, seit der Angeklagte ausgezogen ist, ruhiger an der Dresdner Straße 248 zugeht.

Neben der Beleidigung ist noch ein anderes Verfahren gegen Ralf S. am Landgericht in Dresden anhängig. Für die beiden Beleidigungen muss S. 900 Euro Strafe zahlen oder alternativ gemeinnützige Arbeitsstunden leisten. Tommy L., der seit seiner letzten Haft straffrei lebt, muss 600 Euro zahlen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.