Freital
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Teure Beleidigungen am Gartenzaun

Jeden Tag soll eine Freitaler Kleingärtnerin ihre Nachbarin beschimpft haben. Über die Anschuldigungen lacht sie nur.

Von Yvonne Popp
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© Symbolbild: dpa

Für ihre Gartennachbarin hat Christine G. auch im Gerichtssaal nur ein höhnisches Grinsen übrig. Alles, was ihre Kontrahentin erzählt, quittiert sie damit. Das ist zwar unschön, kann aber nicht geahndet werden. Strafbar ist allerdings, wenn Beleidigungen fallen. Und mit solchen, soll die Angeklagte die Geschädigte zwischen Juni und August 2018 zuhauf über den Gartenzaun hinweg bedacht haben.

„Eigentlich war der Garten zu meiner Erholung gedacht“, sagt die Frührentnerin am Amtsgericht in Dippoldiswalde. In den ersten zwei Wochen, nachdem sie die Parzelle in einer Freitaler Sparte übernommen habe, sei auch alles gut gewesen, berichtet sie weiter. Man grüßte sich, tauschte kurze Nettigkeiten aus. Damit sei es aber schnell vorbei gewesen. „Auf einmal wurde alles, was ich im Garten gemacht habe, von Frau G. kommentiert“, schildert sie. Sätze wie: „Guck mal, wie die die Konifere schneidet. Ist die blöde?“, oder auch „Du Dreckvieh, verschwinde aus dem Garten“ sollen gefallen sein. 

Über den Grund der Anfeindungen kann die Geschädigte nur spekulieren. Sie habe einmal Pflanzen vom Mann der Angeklagten bekommen, die er rund um den Swimmingpool in seinem Garten entfernt hatte. Das soll seiner Frau nicht sonderlich gefallen haben. „Das reicht jetzt aber“, habe diese kundgetan. „Von da an bin ich jeden Tag beobachtet und auch beleidigt worden“, sagt die Geschädigte. „Dreckvieh“, „Mistvieh“ und „asoziales Weibsstück“ seien die bevorzugten Schimpfwörter gewesen. Auch der Mann der Angeklagten habe sich oft an den verbalen Attacken beteiligt. Von den Zuschauerreihen aus kommentiert das der 77-Jährige mit einem abfälligen Lachen. Als der Richter wissen will, was Christine G. für ein Problem mit ihrer Nachbarin habe, antwortet diese mit einem Schulterzucken. Auch sonst sagt sie nichts zu den Beschuldigungen. Sie schweigt und lacht allenfalls darüber. Für Staatsanwaltschaft und Richter sind die Aussagen der Geschädigten glaubhaft und ganz und gar nicht lächerlich. „Wenn sich die Beleidigungen über so einen langen Zeitraum hinziehen, muss das geahndet werden“, stellt Richter Christian Mansch klar. 375 Euro Geldstrafe lautet schließlich das Urteil gegen Christine G.

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