Merken

Tiere waren nicht transportfähig

Der Fahrer eines Transporters soll gegen das Tierschutzgesetz verstoßen haben. Vor Gericht wurde das jetzt teuer. 

 2 Min.
Teilen
Folgen
Polizisten kontrollieren auf dem Rastplatz Rossauer Wald einen Tiertransporter. Eine Kontrolle wie diese wurde einem Mann zum Verhängnis, der Kühe von Zittau nach Offenheim transportierte.
Polizisten kontrollieren auf dem Rastplatz Rossauer Wald einen Tiertransporter. Eine Kontrolle wie diese wurde einem Mann zum Verhängnis, der Kühe von Zittau nach Offenheim transportierte. © Symbolfoto: Dietmar Thomas

Von Helene Krause

Döbeln. Als die Polizei am 9. Oktober 2014 auf dem Rastplatz Rossauer Wald der Autobahn 4 einen Tiertransporter kontrollierten, fanden sie zwei schwarzbunte Milchkühe, die lahmten und nicht hätten transportiert werden dürfen. Der Transporterfahrer erhielt einen Strafbefehl. Er sollte eine Geldstrafe in Höhe von rund 1200 Euro zahlen und ging dagegen in Widerspruch. Der Fall kam vors Amtsgericht Döbeln.

Die beiden verletzten Kühe wurden liegend auf dem Transporter aufgefunden. Eine lag auf dem Bein der anderen, die eine tiefe Entzündung an der Klaue des rechten Hinterbeines hatte. Außerdem soll sie sehr stark abgemagert gewesen sein.

Zwölf Tiere hatte der Beschuldigte in einer Agrargenossenschaft bei Zittau geladen. Als der Transporter kontrolliert wurde, war er auf dem Weg nach Offenheim. Er hatte eine Fahrzeit von eineinhalb Stunden hinter sich und war 164 Kilometer gefahren.

Vor Prozessbeginn treffen sich Verteidiger Tonio Kockert aus Hoyerswerda, Richterin Marion Zöllner und Staatsanwältin Angelika Rickert zu einer Verfahrensabsprache. Danach werden gleich zu Verhandlungsbeginn die Zeugen entlassen und der Angeklagte zu dem Vorfall gehört. Wie er sagt, konnte er, als er die Tiere auf den Transporter lud, keine Verletzungen feststellen. Auch der Annahmeleiter der Agrargenossenschaft und eine weitere Mitarbeiterin sollen an den Tieren keine Verletzungen wahrgenommen haben. Deshalb wurde auch kein Tierarzt konsultiert.

„Ich fahre täglich Tiere“, sagt der Beschuldigte. Mehrfach schon hat er Transporte abgelehnt, bei denen Tiere lagen oder offene Wunden hatten. Eine Bescheinigung, dass Milchkühe nicht transportfähig waren, hatte er nicht erhalten. Außerdem, so schildert es der Angeklagte, fehlte bei dem Transport ein Absperrgitter. „Das war defekt“, sagt er. „Deshalb waren die Kühe auf dem Fahrzeug alle in einem großen Raum. Wegen des fehlenden Gitters ist die Gefahr immer gegeben, dass sich Tiere verletzen.“

Verteidiger Kockert weist darauf hin, dass es bei Tiertransporten oft um Gewinnmaximierung und Überladung geht. „Mein Mandant war das kleinste Glied in der Kette“, so der Verteidiger. Wegen des Vorfalls waren vor einiger Zeit schon der verantwortliche Betriebsleiter der Agrargenossenschaft und der Annahmeleiter vor Gericht. Bei beiden wurde das Verfahren gegen Zahlung einer erheblichen Geldauflage eingestellt. Auch im Falle des Angeklagten stellt das Gericht das Verfahren ein. Der Beschuldigte erhält die Auflage, 1.200 Euro an den Tierschutzverein Döbeln und Umgebung zu zahlen.