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Riesenmuschel aus Urlaub mitgebracht: Bußgeld droht

Die Große Riesenmuschel steht unter Artenschutz. Eine Familie hat sie aus dem Urlaub in Kenia mit nach Berlin gebracht. Jetzt droht den Urlaubern ein Bußgeld.

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Schalen der Großen Riesenmuschel (Tridacna gigas).
Schalen der Großen Riesenmuschel (Tridacna gigas). © www.pixabay.com

Berlin/Potsdam. Nachdem Zollbeamte am Berliner Flughafen zwei Schalen einer geschützten Riesenmuschel im Gepäck gefunden haben, droht einer Familie ein hohes Bußgeld. Die Reiserückkehrer hätten die insgesamt 30 Kilogramm schweren Muschelschalen aus dem Urlaub in Kenia mitgebracht, teilte das Hauptzollamt in Potsdam mit.

Bis zu 10.000 Euro müssen die Urlauber jetzt möglicherweise zahlen: Das Mitbringsel steht unter Artenschutz und hätte nach den Angaben vom Mittwoch beim Zoll angemeldet werden müssen. Es sei "kein Kavaliersdelikt", geschützte Tiere nach Deutschland einzuführen, so ein Sprecher des Zolls. Die Muschelschalen wurden beschlagnahmt.

Nach Angaben des Hauptzollamts handelt es sich um Schalen der Großen Riesenmuschel (Tridacna gigas), die sich in den zwei Gepäckstücken befanden. Sie könne bis zu 140 Zentimeter groß werden. (dpa)