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Weidetierhalter: Töten ganzer Wolfsrudel muss möglich sein

Bauern, die Weidetiere halten, geht es nicht um "Problemwölfe". Sie verlangen eine starke Aufweichung des bislang strengen Schutzes für die Raubtiere.

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Bauernverbände fordern die Möglichkeit, ganze Wolfsrudel zu töten.
Bauernverbände fordern die Möglichkeit, ganze Wolfsrudel zu töten. © Karl-Josef Hildenbrand/dpa (Symbolbild)

Berlin. Landnutzer und Weidetierhalter fordern von Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne), das Töten ganzer Wolfsrudel möglich zu machen. "Wir müssen nicht nur einzelne Problemwölfe, sondern auch ganze Rudel einfach entnehmen können", sagte Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, bei einer Pressekonferenz am Mittwoch in Berlin. "Da muss dringend nachgebessert werden." Mit Entnahme ist entweder das Töten oder das Fangen der Tiere gemeint.

In Deutschland sind die Bundesländer für das Wolfsmanagement verantwortlich, doch der Wolf ist durch internationale und nationale Gesetze streng geschützt und hat den höchstmöglichen Schutzstatus. Nach Angaben des Umweltministeriums ist eine Regulierung der Wolfsbestände daher nicht möglich. Am Donnerstag will Umweltministerin Lemke mit betroffenen Organisationen und Verbänden zu einem Dialog "Weidetierhaltung und Wolf" zusammenkommen.

Vorstandsmitglied des Landesschaf- und Ziegenzuchtverbandes Mecklenburg-Vorpommern, Sabine Firnhaber, erhofft sich davon schnelle Maßnahmen. "Die Wölfe lernen ständig dazu und sorgen dafür, dass wir immer wieder Angriffe haben, obwohl wir unsere Tiere schützen.
Wir erwarten im Umkehrschluss für unsere Mühen und Maßnahmen, dass wir Tiere auch schnell und unbürokratisch entnehmen können."

Für Umweltministerin Lemke ist der Herdenschutz ein Kernelement zum Schutz vor Übergriffen durch Wölfe. "Hier liegt einer der Schlüssel zu einer Koexistenz von Weidetierhaltung und Wolf", sagte die Grünen-Politikerin. Sollten Wölfe regelmäßig geschützte Nutztiere angreifen, seien Abschüsse bereits heute möglich. Ein Abschuss von Wölfen zur Verringerung der Gesamtzahl an Wölfen ohne konkreten Anlass sei nach geltendem Recht jedoch nicht zulässig. (dpa)