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Tillich will Rundfunkbeitrag senken

Sachsens Regierungschef Stanislaw Tillich hält einen niedrigeren Rundfunkbeitrags für möglich. Bis zu einem Euro im Monat weniger sei drin. Offenbar gibt es zu den Plänen schon erste Gespräche.

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© dpa

Dresden. Sachsens Regierungschef Stanislaw Tillich (CDU) hat eine Senkung des Rundfunkbeitrags um bis zu einem Euro im Monat in Aussicht gestellt. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) erwarte nach Umstellung der Gebühren auf die Haushaltsabgabe Mehreinnahmen, „die bis an die Milliardengrenze herangehen“, sagte Tillich am Dienstag in Dresden. Ein entsprechender Bericht werde in den nächsten Tagen veröffentlicht. „Wir sehen eine Möglichkeit, dass wir bis zu einem Euro im Prinzip die Rundfunkgebühren senken können.“

Er habe sich diesbezüglich auch schon mit anderen Kollegen abgestimmt, sagte Tillich. Der Chef der sächsischen Staatskanzlei, Johannes Beermann (CDU), werde alle Vorkehrungen treffen, damit man Anfang 2014 darüber sprechen könne. Eine ARD-Sprecherin sagte dazu auf dpa-Anfrage: „Wir sind mitten in einem laufenden Verfahren, das vertraulich ist. Wir können das nicht kommentieren.“

Die FDP im sächsischen Landtag begrüßte die Pläne. „Wir haben uns schon seit langem für eine Senkung der Rundfunkgebühr stark gemacht, sollten durch das neue Beitragssystem entsprechende Spielräume dafür entstehen“, erklärte der Abgeordnete Torsten Herbst, der auch als Generalsekretär der FDP amtiert: „Für uns als FDP-Fraktion ist klar, dass die Mehreinnahmen selbstverständlich an die Beitragszahler zurückgegeben werden müssen, statt damit neue zusätzliche Projekte im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu finanzieren.“

Die Rundfunkgebühren waren zum 1. Januar 2013 neu geregelt worden. Seither ist jeder deutsche Haushalt zur Zahlung verpflichtet, egal ob dort ein Empfangsgerät steht oder nicht. Allerdings muss nur noch eine Person pro Privathaushalt zahlen. Die Höhe von 17,98 Euro blieb unverändert. In Härtefällen gibt es die Möglichkeit, befreit zu werden oder einen ermäßigten Satz zu zahlen. (dpa)