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Tödliche Versäumnisse?

Im Totschlagprozess gegen einen psychisch kranken Messerstecher kommen nach und nach bittere Hintergründe der Tat ans Licht.

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© dpa

Von Alexander Schneider

Eine Fehlbehandlung des psychisch kranken Messerstechers – ein Betreuer, der selbst alarmierende Signale nicht ernstnahm – ein ängstlicher Nachbar: Der 57-jährige Hartmut W. aus Zschertnitz bezahlte wohl auch Versäumnisse anderer mit seinem Leben. Das sind tragische Wahrheiten, die jetzt im Prozess gegen den Messerstecher Ivan I. jetzt nach und nach zur Sprache kommen.

Ivan I. (30) hat im Juni 2013 Hartmut W., den Lebensgefährten seiner Mutter, erstochen. Der Täter, der 2010 zum Islam konvertiert ist, handelte im Wahn. Er glaubte, Hartmut W. töten zu müssen, „um seinem Herrn zu gefallen“, wie er sagte. I. leidet seit 2001 an einer schizophrenen Psychose. In seinem Totschlag-Prozess am Landgericht Dresden geht es daher nicht um ein Strafmaß, sondern um die Unterbringung des Beschuldigten in einer psychiatrischen Klinik.

Nun kommt heraus, dass im Vorfeld der blutigen Tat offenbar einiges gründlich schief gegangen ist. So wurde der Beschuldigte in der Psychiatrie am Weißen Hirsch möglicherweise mit falschen Medikamenten behandelt. Die Ärzte waren davon ausgegangen, er leide an einer bipolaren Störung. Nach der Bluttat wurde bei ihm jedoch Schizophrenie diagnostiziert. Das sagte gestern der behandelnde Psychiater aus dem Fachkrankenhaus in Arnsdorf, wo sich Ivan I., seit der Tat befindet, als Zeuge.

Haarsträubend auch das Verhalten von Ivan I.s gesetzlichem Betreuer: Das letzte Mal hatte Sven S. (45) ihn am 11. Februar getroffen – mehr als vier Monate vor der Tat, normal wären höchstens zwei. Schon da seiem Betreuer aufgefallen, dass sein Klient wahnhaft und kaum erreichbar über den Islam doziert habe. Ende März meldete I.s Mutter dem Betreuer, I. mache wieder Sachen kaputt. Ihr Sohn habe sich auch selbst verletzt. Die Mutter fürchtete, er könnte sich etwas antun. Am 13. Juni – eine Woche vor der Tat – randalierte I. in einem Gebetsraum und habe versucht, einen Muslim anzugreifen.

Auch das hat der Betreuer sofort erfahren. Spätestens jetzt hätte er sich bemühen können, I. zu seinem und zum Schutz anderer in einer geschlossenen psychiatrischen Abteilung unterbringen zu lassen, sagte die Vorsitzende Richterin Birgit Wiegand. All das ist nicht passiert. Betreuer Sven S., der nie eine wahnhafte Episode von I. erlebt hatte, sagte, er habe ihm Zeit lassen wollen, sich zu fangen. Verteidiger Tilo Rößler sagte, ihn wundere, dass ein gesetzlicher Betreuer, der wegen der Krankheit seines Mandanten eingesetzt wurde, diese Symptome nicht erkennt.

Als Hartmut W. am 21. Juni mittags blutverschmiert und in eine Bettdecke gehüllt durch das Hochhaus in der Michelangelostraße lief und Hilfe suchte, klopfte er im sechsten Stock bei einem Mieter. Der sah W. und schlug ihm die Tür vor der Nase zu, ehe er die Polizei rief. Unterdessen schnitt Ivan I. dem schon lebensbedrohlich verletzten Hartmut W. auch noch die Kehle durch. Man darf gespannt sein, was in dem Prozess noch alles herauskommt.