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Tschechien gibt bei Gasknappheit der Industrie den Vorrang

Sollte es im Winter zu einem Mangel an Gas kommen, will Tschechien vorrangig Firmen beliefern. Fernwärme-Wohnungen sollen dann auf maximal 18 Grad geheizt werden. Nur im Bad ist ein Grad mehr vorgesehen.

Von Hans-Jörg Schmidt
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Mieter in Tschechien, die mit Fernwärme versorgt werden, müssen sich im Fall eines Gasnotstands auf einen kalten Winter einstellen.
Mieter in Tschechien, die mit Fernwärme versorgt werden, müssen sich im Fall eines Gasnotstands auf einen kalten Winter einstellen. © Archivfoto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

Sollte es im kommenden Winter in Tschechien zu einem Gasnotstand kommen, wird die Schwerpunktindustrie des Landes gegenüber Wohnungen bevorzugt beliefert werden. Das kündigte der zuständige Minister Jozef Síkela nach Medienberichten vom Mittwoch an.

Síkela begründete das damit, dass die Menschen nicht nur wohnten, sondern auch Beschäftigte in Firmen und Empfänger deren Produkte seien. „Es geht darum, Schlüsselkomponenten der Industrie am Laufen zu halten. Niemand wünscht sich ein solches Szenarium. Der Staat muss aber darauf vorbereitet sein“, sagte der Minister.

Das Ministerium für Industrie und Handel veröffentlichte indessen auch einen Vorschlag über die Krisenbeheizung von Wohnungen und anderen wichtigen Gebäuden, die zentral mit Fernwärme beliefert werden. Wohnungen, die in diese Kategorie fallen, sollen auf maximal 18 Grad geheizt werden, Badezimmer auf 19 Grad. Bisher gelten als „Orientierung“ in den normalen Zimmern 20 und in Bädern 24 Grad.

Klassenräume in Schulen sollen künftig statt auf 20 nur noch auf 19 Grad geheizt werden. In Kindertagesstätten geht man von 22 auf 19 Grad herunter. Beschränkungen von 22 auf 20 Grad sind auf den Bettenstationen der Krankenhäuser vorgesehen. In Alten- und Pflegeheimen sollen die Wohnräume weiter 20 Grad warm bleiben. Hotelzimmer und Restaurants werden von 20 auf 18 Grad abgestuft. Gleiches gilt für Studentenwohnheime.

Die Bewohner sollen die Wärmezufuhr an ihren Radiatoren nicht selbständig höher stellen können. Mehr als die vorgeschriebene Wärme werde zentral nicht geliefert. Die Regelung gilt für Wärmeerzeuger, die Gas und Kohle verwenden, sagte eine Sprecherin des zuständigen Ministeriums.