Gegen das im Februar geschlossene Abkommen zwischen Tschechien und Polen zum Tagebau Turow gehen nun Einwohner aus dem grenznahen Uhelna (Kohlige) vor, einem Ortsteil vom Hradek (Grottau). Sie haben Klage beim Verfassungsgericht ihres Landes eingereicht, weil für sie die darin ausgehandelten Festlegungen nicht ausreichend sind. Das meldet das Portal zgorzelec.info unter Berufung auf tschechische Medien.
Nach Auffassung des Klägers – des Nachbarschaftsvereins Uhelna - beugt das Abkommen dem Abfluss des Grundwassers nicht vor. Zugleich sind sie nicht damit einverstanden, dass die tschechische Regierung auf das Recht verzichtet hat, weitere Klagen gegen Polen zum Tagebau vorzubringen. Aus ihrer Sicht entzieht der Betrieb große Mengen ihres Grundwassers. Nach den Prognosen können sie ab 2026 kein Wasser mehr aus den örtlichen Brunnen entnehmen. Der gegenwärtige Bau einer Barriere im Untergrund kann den Wasserverlust laut den Klägern nicht vorbeugen.
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"Indem die (tschechische) Regierung das Abkommen unterschrieb, hat sie nicht nur weitere Schäden am Eigentum der Klagenden verhindert, sondern es geradezu unmöglich gemacht, solche jetzt und in Zukunft vorzubeugen", heißt es in der Klageschrift. Das Verfassungsgericht soll nun darüber befinden, ob durch das Abkommen die verfassungsmäßigen Rechte zum Schutz des Eigentums und einer freundlichen Umwelt verletzt sind. Wenn, hat die tschechische Regierung aus Sicht der Einwohner das Abkommen zurückzunehmen.
Wann das Gericht eine Entscheidung treffe, dafür sei es noch zu früh, sagt eine Sprecherin des Verfassungsgerichts. Aus Erfahrung würden Verfahren in Plenarsachen durchschnittlich neun bis zwölf Monate dauern und abhängig von den prozessualen Umständen mehr oder weniger Zeit in Anspruch nehmen. Dem Portal zufolge besteht die Möglichkeit, dass der Streit mit Tschechien um den Betrieb des Tagebaus Turow im kommenden Jahr erneut die polnische Öffentlichkeit bewegen könnte. Grund ist der Beginn der Wahlkampagne zum polnischen Sejm und Senat.