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Verfahren gegen tschechischen Autobahnraser auf der A2 bleibt eingestellt

Nach der Staatsanwaltschaft bestätigt auch die Generalstaatsanwaltschaft: Die Einstellung der Ermittlungen zur Raserfahrt eines tschechischen Milliardärs mit einem Bugatti auf der A2 ist gerechtfertigt.

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Mit diesem etwa drei Millionen teuren Bugatti Chiron war der Milliardär Radim Passer auf der A2 bei Magdeburg mit bis zu 417 km/h unterwegs. Doch ein Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.
Mit diesem etwa drei Millionen teuren Bugatti Chiron war der Milliardär Radim Passer auf der A2 bei Magdeburg mit bis zu 417 km/h unterwegs. Doch ein Ermittlungsverfahren wurde eingestellt. © Screenshot: YouTube/Radim Passer

Naumburg. Das Verfahren gegen einen tschechischen Raser, der im Juli 2021 mit bis zu 417 Kilometern pro Stunde über die Autobahn 2 gefahren sein soll, bleibt weiterhin eingestellt. Das hat die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg entschieden, wie ein Sprecher am Montag mitteilte. Damit wurde eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft Stendal von Anfang Juni bestätigt, gegen die Beschwerde eingelegt worden war.

Die Generalstaatsanwaltschaft erklärte, es "mag äußerst leichtsinnig und lebensmüde erscheinen", mit annähernd 116 Metern je Sekunde zu fahren, es handele sich aber um keinen Straftatbestand. "Beweisverwertbare Anhaltspunkte dafür, dass die Fahrt im Einzelfall - abgesehen von der deutlich übersetzten Geschwindigkeit - grob verkehrswidrig und rücksichtslos unternommen wurde, waren nicht vorhanden."

Tempolimit, um leichtsinnige Aktionen zu unterbinden

Anfang des Jahres hatte der Millionär ein Video ins Netz gestellt, bei dem er bei Burg über die A2 zwischen Berlin und Hannover heizt. Der augenscheinlich abgefilmte Tacho des Sportwagens, ein Bugatti Chiron, zeigt eine Geschwindigkeit von bis zu 417 Kilometern pro Stunde an. Dabei soll der Beschuldigte zeitweise sogar beide Hände vom Lenkrad genommen haben. Auch das sei Autofahrern - anders als Motorradfahrern - nicht verboten, argumentierte die Generalstaatsanwaltschaft.

Um solche leichtsinnigen, aber nicht strafbaren Aktionen zu unterbinden, könnte aus Sicht der Juristen eine bislang nicht vorhandene Geschwindigkeitsobergrenze für Autos in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen werden. Somit könnte ein sehr schnelles Fahren noch erlaubt sein, aber kein übermäßig-rasendes Fahren. Als Beispiel nannten die Juristen eine Geschwindigkeit von 200 Kilometern pro Stunde. (dpa)