Verfassungsänderungen sind in Tschechien selten. Die bislang einzige in der noch jungen Geschichte unseres Nachbarlandes geht auf 1998 zurück. Damals wurde entschieden, dass ein mutmaßlicher Verdächtiger in einem Kriminalfall von der Polizei nicht mehr 48, sondern nur noch 24 Stunden in vorläufigen Gewahrsam genommen werden darf.
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