Dresden
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TÜV-Plakette aus dem Foto-Drucker

Ein 34-Jähriger wurde von der Polizei mit Drogen aber ohne Führerschein in einem alten Corsa erwischt. Der Mann hat nicht alle Vorwürfe zugegeben. 

Von Alexander Schneider
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©  Symbolfoto: dpa

Nur knapp ist ein 34-jähriger Angeklagter am Montagvormittag einem Sitzungshaftbefehl zuvorgekommen. Als Richter Rainer Gerards im Amtsgericht Dresden um 10.30 Uhr die Sitzung eröffnete, fehlte von Marcel R. noch jede Spur. Während der Richter mit Verteidiger Michel Flintrop und Staatsanwalt René Zuber erörterte, wie das Verfahren nun fortgesetzt werden könnte, sagte Flintrop plötzlich, er habe soeben eine Sprachnachricht seines Mandanten erhalten. R. sei auf dem Weg.

Ginge es „nur“ um die aktuellen Vorwürfe – Fahrens ohne Fahrerlaubnis in einem nicht versicherten Auto und der Besitz von zwei Gramm Crystal – hätte man dem Angeklagten auch in Abwesenheit per Strafbefehl verurteilen können. Doch genau das hatte R. sich bereits schon einmal geleistet. Im Juli 2018 hatte er einen Prozess geschwänzt und hatte einen Strafbefehl für einen Einbruch erhalten. R. hatte 2016 in einem Mehrfamilienhaus einen Waschmünzen-Automaten geknackt und 29,50 Euro erbeutet. Dafür erhielt er acht Monate auf Bewährung. Diese Strafe musste nun in die neue Gesamtfreiheitsstrafe einfließen, weshalb der Staatsanwalt sich gezwungen sah, ohne Mitwirkung von R. „auf jeden Fall mehr als ein Jahr“ zu beantragen. Doch Strafbefehle enden bei maximal einen Jahr Haft – R. musste also auf jeden Fall erscheinen. Deshalb drohte ihm ein Sitzungshaftbefehl.

Weitere Fotos im Auto

Immerhin: Diese Klippe hatte er umschifft. Es sollte nicht bei dieser einen bleiben. Corsa-Fahrer R. war einer Polizeistreife im März 2017 in der Leipziger Straße aufgefallen. Der Kommissar erkannte sofort, dass etwas mit der Tüv-Plakette an dem Nummernschild nicht stimmte. Wie sich zeigte, handelte es sich um das Foto einer Plakette, die auf das Kennzeichen geklebt worden war. Im Auto lagen sogar noch weitere Fotos solcher Plaketten in einem Umschlag einer Drogeriekette, berichtete der Polizist. R. habe zunächst die Türen verriegelt. Als er sie dann öffnete, sprach er mit den Beamten und rannte plötzlich davon.

„Ich hatte Angst, dass ich wieder ins Gefängnis muss“, sagte R. zu seiner Flucht. Er habe das Auto an jenem Tag für seine Frau gekauft. Mit dem gefälschten Kennzeichen – auch darauf fanden die Beamten seine DNA-Spuren – habe er nichts zu tun. Der Autoverkäufer, angeblich ein „Max“ aus Kleinzschachwitz – habe ihm den Wagen so verkauft. Den Drogenbesitz und das Fahren ohne einen Führerschein hat R. nie gemacht, räumte er ein. Offenbar um sich nicht noch einen weiteren Sitzungstag mit der Frage zu beschäftigen, ob nun der Angeklagte oder „Max“ für die falsche TÜV-Plakette verantwortlich ist, beantragte Staatsanwalt Zuber, die Vorwürfe Urkundenfälschung und den Versicherungsbetrug einzustellen.

Das Gericht verurteilte Marcel R. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Enthalten ist, wie gesagt, der Einbruch. Richter Gerards würdigte, das R., der hafterfahren und häufig vorbestraft ist, inzwischen Familie und Arbeit hat. Die Taten seien inzwischen mehr als zwei Jahre her.