Dresden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat ein Ermittlungsrichter am Sonntag einen Haftbefehl gegen einen 22-jährigen Tunesier erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet. Dem Beschuldigten wird Wohnungseninbruch und Diebstahl vorgeworfen.
Er ist dringend verdächtig, in der Zeit vom 1. April und den Morgenstunden des 2. April durch Aufhebeln der Wohnungstür in eine Privatwohnung in der Michelangelostraße eingedrungen zu sein und Computertechnik, ein Handy sowie Kleidungsstücke entwendet zu haben.
Viele der geklauten Gegenstände konnte bei der erfolgten Durchsuchung der vom Beschuldigten genutzten Wohnung aufgefunden werden. Der Beschuldigte ist bereits erheblich vorbestraft. Er steht unter Bewährung und Führungsaufsicht. Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an.