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Über 2 000 Wildpinkler und Heckenparker erwischt

Das Wetter lockt ins Freie. Da macht das Ordnungsamt wieder Jagd auf Sünder.

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© Foto: Christian Juppe

Von Andreas Weller

Die Sonne scheint, da wollen die Dresdner draußen sein. Doch Obacht, Ordnungsamtsleiter Ralf Lübs bittet, dass sich alle in Parks, auf Spielplätzen und generell in der Öffentlichkeit ordentlich benehmen. Sonst drohen Bußgelder bis zu 1 000 Euro. „Damit sich alle wohlfühlen können, sollten sich auch alle an die geltenden Spielregeln halten“, so Lübs. Und Regeln gibt es einige.

Im vergangenen Jahr haben die Mitarbeiter des Gemeindlichen Vollzugsdienstes bei ihren Fußstreifen täglich Sünder erwischt. 756 Hundebesitzer haben entweder den Kot ihres Tieres liegen gelassen, keinen entsprechenden Beutel vorzeigen können oder ihren Hund nicht angeleint, obwohl es dort vorgeschrieben ist. Auf Spielplätzen wurden 653 Verstöße festgestellt und zur Anzeige gebracht. Häufig wurden Personen erwischt, die Alkohol tranken oder dort rauchten. Insgesamt 640 Fahrzeugführer wurden in städtischen Grünanlagen erwischt, als sie dort durchfuhren oder ihr Gefährt zwischen Hecken oder auf dem Rasen parkten. Ordnungswidrigkeiten, die zur Anzeige gebracht wurden, bedeuteten für die Sünder in der Regel ein Bußgeld, abhängig von der Schwere des Verstoßes.

Damit es künftig möglichst weniger Verstöße gibt, nennt Ordnungsamtsleiter Lübs die wichtigsten Regeln: Pinkeln und die Nacht verbringen, ist in der Öffentlichkeit grundsätzlich, also in der kompletten Stadt, verboten. In den Grünanlagen darf kein Müll hinterlassen werden und Motorfahrzeuge haben dort nichts zu suchen.

Lübs verweist auch auf die generellen Ruhezeiten, in denen kein Lärm gemacht werden darf: montags bis donnerstags und sonntags von 22 bis 7 Uhr des Folgetages, freitags und sonnabends von 24 und bis 8 Uhr des Folgetages und an den Wochenenden gilt von 13 bis 15 Uhr Mittagsruhe. Hundehaufen müssen beseitigt werden, die Leinenpflicht ist nach Stadtteilen unterschiedlich. Auf Spielplätze dürfen Hunde gar nicht. Menschen haben die Öffnungszeiten zu beachten. Rauchen, Alkohol und andere Drogen sind verboten – ebenso Gläser, Flaschen und Metallbehälter. Auch auf den Spielplätzen darf kein Müll abgelagert werden. Außer auf den städtischen Grill- und Feuerstellen sind offene Feuer und Grillen verboten. All diese Regelungen und mehr finden sich in der Polizeiverordnung und Grünanlagensatzung, die der Stadtrat beschlossen hat.