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So geht der Kreis mit Temposündern um

Wegen eines Formfehlers wurde der neue Bußgeldkatalog zurückgenommen. Was das konkret für die Autofahrer bedeutet.

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Symbolbild © Patrick Pleul/dpa

Temposünder im Landkreis Görlitz, gegen die derzeit noch Bußgeld-Verfahren offen sind, werden automatisch nach dem alten Bußgeldkatalog bearbeitet, der bis zum 28. April galt. Grund dafür ist ein Formfehler im Bekanntmachungstext des neuen Bußgeldkatalogs. Darüber informiert Julia Bjar, Sprecherin des Landkreis Görlitz.

Weiterhin werden rechtskräftig abgeschlossene Bußgeldfälle - bei denen die Einspruchsfrist bereits abgelaufen ist - nicht wieder aufgenommen. Das gilt auch dann, wenn der Fahrer das Verwarngeld bereits gezahlt hat. Der Kreis setzt die "neuen alten" Regeln seit 16. Juli um.

Bereits laufende und anstehende Fahrverbote werden nicht vollstreckt, wenn es für sie nach dem nun wieder „alten“ Bußgeldkatalog keine Rechtsgrundlage gibt. Personen, die ihren Führerschein schon abgegeben haben, erhalten diesen umgehendvon der Bußgeldstelle des Landkreises Görlitz zurück. Eine entsprechende Aufforderung gegenüber der Landkreisverwaltung ist nicht notwendig.

Bei bereits angekündigten Fahrverboten erhalten die betroffenen Autofahrer eine schriftliche Information, dass von einer Umsetzung abgesehen wird. Die Landkreisverwaltung weist darauf hin, dass bereits gestellte Anträge auf Rückerstattung zeitnah beantwortet werden.

Laut dem neuen, mittlerweile rückgängig gemachten Bußgeldkatalog drohte ursprünglich beispielsweise ein Monat Führerscheinentzug, wenn man innerorts 21 km/h zu schnell fuhr oder außerorts die höchstzulässige Geschwindigkeit um 26 Kilometer pro Stunde überschritt. Vorher lagen die Grenzen bei den Überschreitungen bei 31 Kilometer pro Stunde im Ort und bei 41 Kilometer pro Stunde außerhalb der Ortschaft. (SZ)

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