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Umstrittener Polizeieinsatz in Düsseldorf

Ein Polizist drückt einem auf dem Boden liegenden Jugendlichen das Knie auf den Kopf - dieser Vorfall, dokumentiert auf einem Video, soll nun aufgeklärt werden.

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Der Ort in der Düsseldorfer Altstadt, an dem am Samstagabend ein umstrittener Polizeieinsatz stattgefunden hat. Bei dem Polizeieinsatz hatte ein Beamter einen Jugendlichen mit dem Knie am Kopf zu Boden gedrückt.
Der Ort in der Düsseldorfer Altstadt, an dem am Samstagabend ein umstrittener Polizeieinsatz stattgefunden hat. Bei dem Polizeieinsatz hatte ein Beamter einen Jugendlichen mit dem Knie am Kopf zu Boden gedrückt. © Martin Gerten/dpa

Düsseldorf. Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) hat nach einem umstrittenen Polizeieinsatz in der Düsseldorfer Altstadt eine konsequente Aufklärung angekündigt. "Auch ich habe mich erschrocken", sagte Reul am Montag über seinen ersten Blick auf ein Video des Einsatzes, das im Internet kursiert.

Ein Beamter hatte einen 15-Jährigen mit dem Knie am Kopf zu Boden gedrückt. Ein Augenzeugen-Video des Einsatzes hatte sich im Internet verbreitet und Vergleiche mit dem Fall George Floyd in den USA ausgelöst.

Laut einem ersten Zwischenbericht, den er angefordert habe, sei die Polizei am Samstagabend zunächst wegen zehn randalierenden Personen zu einem Schnellimbiss gerufen worden. Der betroffene 15-Jährige - der offensichtlich nichts mit dem eigentlichen Einsatz zu tun gehabt habe, habe sich eingemischt. Es sei durch den Jugendlichen dann zu einem tätlichen Angriff gegen die Beamten gekommen, so Reul.

Druck auf Hals ausüben verboten

Danach sei der 15-Jährige zu Boden gebracht, gefesselt und zum Streifenwagen gebracht worden. Dies sei ein Zeitraum von zwei bis drei Minuten gewesen. Eines der Videos im Internet ist 28 Sekunden lang. Auf dem Ausschnitt des Geschehens ist zu sehen, wie ein Polizeibeamter den Jugendlichen mit dem Knie zu Boden drückt.

Wie Reul am Montag ausführte, wären Knie und Schienbein "auf dem Ohr" des jungen Mannes grundsätzlich durch die Einsatzvorgaben der Landespolizei abgedeckt gewesen. Auf dem Hals wäre dies nicht erlaubt. Was genau in dem Moment passiert sei, müsse daher nun "objektiv geklärt werden". (dpa)