Dresden
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Unfall bei Fahrt zum Einsatz

Ein BMW-Fahrer übersieht das Auto eines Feuerwehrmanns. Jetzt trafen sie sich vor Gericht.

Von Alexander Schneider
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© Fabian Schröder

Kann das alles nur ein flüchtiger Fehler eines Anwalts gewesen sein? Am 22. Dezember 2013 wurde Feuerwehrmann Matthias H. wegen eines Brandes ins Gerätehaus seiner Stadtteilwehr Niedersedlitz alarmiert. Doch auf dem Weg dorthin kam es zu einem Verkehrsunfall. Der Rettungssanitäter, im Ehrenmamt Truppführer der Stadtteilfeuerwehr, hatte sein gelbes Warnschild auf das Dach seines Renault Megane gestellt und den Warnblinker angeschaltet, als er zum Gerätehaus raste. So ausgestattet, darf er sogar Verkehrszeichen ignorieren. Der Fahrer eines BMW jedoch missachtete die Vorfahrt, als er von der Großsedlitzer in die Bahnhofstraße einbog – und gegen den schnellen Megane krachte. Bei dem Zusammenstoß wurde der Feuerwehrmann verletzt, sein Auto geschrottet, und zum Löschen kam er auch nicht mehr. So weit, so schlecht.

Dann hatten jedoch Anwälte das Sagen, und es wurde nicht besser. Am Mittwoch stand Matthias H. wegen Betruges vor dem Amtsgericht Dresden. Er soll im Mai 2015 – vor vier Jahren in einem Zivilprozess falsch ausgesagt haben, um in den Genuss von Schadensersatz und Schmerzensgeld zu kommen. Sein Verteidiger Frank Hannig sagte, die Anklage sei schlechter Stil. Bei genauerer Prüfung hätte man erkennen müssen, dass sein Mandant auf einer Fahrt zum Löscheinsatz war. Das nämlich war in all den Jahren und mindestens drei Prozessen bislang niemandem aufgefallen. H. sagte, sein früherer Anwalt habe ihm geraten, nichts von der Einsatzfahrt zu sagen, weil dies keine Rolle spiele. Doch das sei schlichtweg falsch gewesen, so Hannig.

Das Gericht stellte das Verfahren nach kurzer Diskussion ein. Offen bleibt die Frage, warum ehrenamtliche Feuerwehrmänner in Dresden nicht besser abgesichert sind.