Dresden
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Uni-Partys dürfen lang und laut werden

Im Juni feiern Tausende unter freiem Himmel. Dieses Mal gibt es Musik bis in die Nacht: Die Stadt einen Lärmsonderpegel festgelegt.

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An der TU Dresden wird im Sommer unter freiem Himmel gefeiert - hier 2013. In diesem Jahr darf die Party besonders lang gehen.
An der TU Dresden wird im Sommer unter freiem Himmel gefeiert - hier 2013. In diesem Jahr darf die Party besonders lang gehen. © kairospress

Eigentlich wäre bei der Campusparty am 6. Juni und dem „Uni-Air“ am 12. Juni an der TU Dresden um 22 Uhr mit Feiern Schluss. Weil die Partys auf einen Donnerstag und einen Mittwoch fallen, gibt die Polizeiverordnung diese Zeit vor.

Die Stadtverwaltung hat nun aber darüber informiert, dass sie für beide Veranstaltungen im Freien eine Ausnahme macht. Als Grund wird die Exzellenz-Universität als „bedeutende und bereichernde öffentliche Einrichtung“ benannt. „Dresden ist leise, laut, bunt und vielfältig. Wir bitten an diesen beiden Tagen um Verständnis, dass es auch nach 22 Uhr noch laut sein darf“, so der Erste Bürgermeister Detlef Sittel.

Konkret heißt das, dass die Tausenden Studenten auf dem Campus bis Mitternacht bei lauter Musik feiern dürfen. Das Umweltamt erteilt diese Ausnahmeregelung, die aber ausschließlich für diese beiden Termine gilt. Alle anderen Open-Air-Veranstaltungen der Uni, die sonntags bis donnerstags stattfinden, müssen um 22 Uhr die Musik beenden. Die Campusparty lockt mit viel Livemusik, der Eintritt ist frei. Das „Uni-Air“ ist das Finale eines Bandwettbewerbs. (SZ/jr)