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Unnachgiebiger Ermittler

Kurt Rebmann, früherer Generalbundesanwalt und „Terroristenjäger“, ist 80-jährig gestorben.

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Von Wolfgang Janisch,Karlsruhe

Anderthalb Jahrzehnte liegt Kurt Rebmanns Ausscheiden aus der Bundesanwaltschaft zurück, doch bis zuletzt genoss der nahezu legendäre Generalbundesanwalt einen Ruf, der ihn aus der Reihe seiner Vorgänger und Nachfolger heraushebt. In den Jahren des Terrors der „Roten Armee Fraktion“ (RAF) hatte sich der kantige „Chefankläger“, der länger als jeder andere an der Spitze der Karlsruher Ermittlungsbehörde stand, als unnachgiebiger Strafverfolger erwiesen – ein durchaus umstrittener Hardliner, der aber selbst seinen Kritikern Respekt einflößte. In der Nacht zum Donnerstag ist Rebmann im Alter von 80 Jahren in Stuttgart gestorben.

Der 1924 in Heilbronn geborene Sohn einer schwäbischen Beamtenfamilie trat am 1. Juli 1977 an die Spitze der Bundesanwaltschaft; ein Schritt, der damals ungeheuren Mut erforderte. Sein Vorgänger Siegfried Buback war knapp drei Monate zuvor auf offener Straße von RAF-Terroristen erschossen worden. Schon kurz nach Rebmanns Amtsantritt wurde die Bedrohung erneut greifbar: Ein Raketenwerferanschlag auf die Bundesanwaltschaft scheiterte nur deshalb, weil ein Wecker, der den Mechanismus auslösen sollte, nicht aufgezogen war.

Es folgten die traumatischen Monate des „deutschen Herbsts“: Der Mord am Dresdner-Bank-Chef Jürgen Ponto, die Entführung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer, die dramatische Befreiung der „Landshut“-Geiseln in Mogadischu, der Selbstmord von Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe in Stuttgart- Stammheim, Schleyers Ermordung.

Der promovierte Jurist Rebmann, der sich bis dahin als Mitgestalter einer liberalen Eherechtsreform einen Namen gemacht hatte, stand im Zentrum einer der schwierigsten Phasen in der Geschichte der Bundesrepublik. Seine neue Rolle als „Terroristenjäger“ füllte er mit harter Hand aus: „Wir mussten die strafrechtlichen und strafprozessualen Möglichkeiten unserer Gesetze bis an die Grenze des Vertretbaren ausschöpfen. Auf den Stuhl des Generalbundesanwaltes gehörte in dieser Zeit kein Softie“, räumte er rückblickend ein.

Dabei scheute der selbstbewusste Schwabe nicht das offene Visier. Als RAF-Häftlinge Ende der 80er Jahre mit einem Hungerstreik ihre Zusammenlegung erzwingen wollten, plädierte Rebmann für Unnachgiebigkeit. Und in der Diskussion um eine Begnadigung des wegen Beteiligung am Schleyer-Mord verurteilten Peter-Jürgen Boock legte er sich gar mit Richard von Weizsäcker an. Er warnte den damaligen Bundespräsidenten davor, der „Taktik eines Gnadenunwürdigen“ zu erliegen.

Bei seinen einstigen Angestellten genießt Rebmann bis heute hohe Wertschätzung: „Er war ein fantastischer Chef, der ideale Mann für die damalige Zeit“, sagte sein langjähriger Mitarbeiter Klaus Pflieger, heute Generalstaatsanwalt in Stuttgart. Der einstmals meistgefährdete Mann Deutschlands machte aus der Not eine Tugend: Mit einigen seiner früheren Personenschützer verband ihn ein enges Verhältnis. Noch Jahre später begleiteten sie ihren einstigen Chef alljährlich zum Wanderfest nach Südtirol. (dpa)