Zittau
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Letzte Gnade für süchtigen Drogendealer

Wegen bewaffneten Drogenhandels muss sich ein Zittauer vor dem Landgericht verantworten. Das glaubt an seinen guten Willen.

Von Markus van Appeldorn
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Ein Zittauer Crystal-Dealer erhielt vor dem Landgericht Görlitz ein mildes Urteil.
Ein Zittauer Crystal-Dealer erhielt vor dem Landgericht Görlitz ein mildes Urteil. © Archiv: Jens Trenkler

Mehr als 20 Jahre lang bestimmten Crystal und andere Drogen das Leben eines 38-jährigen Zittauers - und mehr als 20 Jahre lang war deswegen die Justiz ein steter Begleiter seines Lebens. Immer wieder saß der Mann deswegen vor einem Richter - immer wieder auch mal in Haft. Am Mittwochvormittag ging es für ihn um die wahrscheinlich letzte Chance, seine Abgrund-Karriere zu wenden. "So viele Chancen, an Ihrer Drogenabhängigkeit zu arbeiten, werden Sie nicht mehr bekommen - jedenfalls nicht von der Strafjustiz", sagte ihm der Staatsanwalt, der sich dem Angeklagten gegenüber durchaus wohlgesonnen zeigte.

Mit gut 70 Gramm Crystal, ohne Führerschein, dafür mit einem ungeladenen Luftgewehr und einer Baseball-Keule im Auto, hatte ihn die Polizei im Sommer letzten Jahres zwischen Georgewitz und Kittlitz gestoppt. Wegen "Drogenhandels mit Waffen" musste er sich dafür nun vor dem Landgericht Görlitz verantworten. Mindestens fünf Jahre Haft stehen auf diese Straftat. Doch bei einem ersten Termin hatten sich der Verteidiger und die Staatsanwaltschaft bereits mit Zustimmung des Gerichts auf einen minderschweren Fall geeinigt. Beim zweiten Prozesstag ging es für den Angeklagten nur noch um eine Frage: Würde das Gericht die Einweisung in eine Entziehungsanstalt anordnen, einen sogenannten Maßregelvollzug? Davon erhoffte sich der Angeklagte, endlich von den Drogen loszukommen. Doch diese Chance räumt das Gericht nur ein, wenn ein solcher Entzug erfolgversprechend ist. Und der Angeklagte hatte in den vergangenen Jahren schon einmal einen gerichtlich angeordneten Entzug erfolgreich durchlaufen - war dann aber wieder rück- und straffällig geworden.

Vor dem Landgericht fand er nun einen verständigen Ankläger. "Das hängt einem wie eine Kugel am Bein", sagte der Staatsanwaltschaft, der die Einweisung beantragte. Ein medizinischer Gutachter hatte dem Angeklagten eine gute Erfolgsprognose ausgestellt. Weil er durch den Crystal-Konsum noch nicht gesundheitlich angegriffen sei, sei eine Drogentherapie erfolgversprechend. Andere Crystal-Konsumenten dagegen seien nach jahrelanger Abhängigkeit solche körperlichen Wracks, dass eine Therapie überhaupt keinen Sinn mehr habe. "Da kann man Ihnen nur viel Glück und Durchhaltekraft wünschen, diesen Weg zu gehen", sagte der Staatsanwalt.

Der Verteidiger gab sich überzeugt, dass sein Mandant auch ein zweites Mal einen klinischen Entzug meistere, wenn er es schon einmal geschafft hat. "Er hat in den Vordergrund seines Handelns gestellt: Ich brauche dringend Hilfe", beschrieb er die Haltung seines Mandanten. Er forderte eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten - das Minimum des zwischen Verteidigung und Anklage ausgehandelten Strafmaßes. Das Gericht verhängte eine Haftstrafe von vier Jahren und folgte damit der Staatsanwaltschaft. Zum Vorteil des Angeklagten ordnete das Gericht aber an, dass er den Entzug vor der Haftstrafe antreten kann. Bei einer durchschnittlichen Verweildauer im geschlossenen Vollzug von zweieinhalb Jahren, könnte die Reststrafe schon bald nach Entzugsende zur Bewährung ausgesetzt werden.

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