Dresden
Merken

Lebenslange Haft für Kindermord

Wegen Mordes an seinen beiden Töchtern muss Eduardo A. lebenslang ins Gefängnis. Eine andere Strafe war nicht denkbar.

Von Alexander Schneider
 2 Min.
Teilen
Folgen
Eduardo A. versteckt auch am Tag der Verurteilung sein Gesicht hinter einer Zeitung. Neben ihm steht sein Verteidiger Matthias Ketzer.
Eduardo A. versteckt auch am Tag der Verurteilung sein Gesicht hinter einer Zeitung. Neben ihm steht sein Verteidiger Matthias Ketzer. © René Meinig

Dresden. Mehr als zwei Monate hatte sich das Schwurgericht auf Motivsuche begeben. Doch am Ende haben die Richter keine Antwort auf das Warum gefunden. Warum hat Eduardo A., ein 56-jähriger Krankenpflegehelfer aus Mosambik, seine beiden Töchter hingerichtet?

Am Sonnabend 28. Juli 2018 haben Polizisten die Leichen der drei und sechs Jahre alten Mädchen in Gorbitz gefunden. Sie lagen unter einer Bettdecke versteckt im Schlafzimmer der Wohnung ihres Vaters. Den Tag hatten die Trennungskinder bei ihm verbracht, wie es die Umgangsregelung vorgesehen hatte. Die Polizisten, die von der Mutter der Mädchen alarmiert worden waren, hätten die Kinder fast nicht gesehen. Eduardo A. war betrunken und verhielt sie seltsam. Die Ermittlungen ergaben, dass A. beide Töchter mit Gymnastikkeulen erschlagen und der älteren mit einer Astsäge die Kehle aufgeschnitten hatte.

Seit März stand er nun wegen zweifachen Mordes vor dem Landgericht Dresden. Am Montag verkündete das Gericht sein Urteil: A. erhielt wegen Mordes in zwei Fällen lebenslang als Gesamtfreiheitsstrafe. Darüber hinaus stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorfristige Entlassung A.s verhindert. Der Vorsitzende Richter Herbert Pröls betonte in seiner Urteilsbegründung, dass es nicht gelungen sei, die Umstände der Tat herauszuarbeiten. Das habe vor allem am Schweigen des Angeklagten gelegen, was jedoch sein gutes Recht sei, so Pröls.

Die Kammer wisse fast nichts von der Herkunft und dem Leben des gebürtigen Mosambikaners, der bereits 1981 als 18-Jähriger als Vertragsarbeiter nach Sachsen kam und hier unauffällig gelebt hatte. 1991 lernte er Krankenpflegehelfer und arbeitete bis zuletzt in diesem Beruf, war anerkannt und beliebt. Seinen Alkoholkonsum hatte er vor den Kollegen verschwiegen, wie auch seine familiären Probleme.

2011 hatte er in Mosambik geheiratet und seine Frau 2014 nach Dresden geholt. Ende 2017 hatten die Probleme zugenommen. A. hatte seine Frau möglicherweise aus Eifersucht geschlagen. Er soll sie auch extrem kontrolliert haben. Seit dem lebte A. von der Familie getrennt. Nachdem seine Frau auch Mitte 2018 eine gemeinsame Zukunft mit ihm abgelehnt hatte, muss A.s Plan gereift sein, seine Familie „auszulöschen“, wie es Pröls nannte. Die Auffindesituation der toten Kinder spreche dafür, dass A. noch nicht am Ende gewesen sei. Wollte er auch noch seine Ehefrau „auslöschen“, wenn sie die Töchter abholt? Das ist jedenfalls eine Vermutung der Kammer.