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Urteil im „Lifeline“-Prozess am 14. Mai

Die Dresdner Hilfsorganisation Mission Lifeline lieferte dem Gericht auf Malta heute die Unterlagen zur umstrittenen Schiffs-Registrierung. 

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Die „Lifeline“ nach der Aufnahme von Schiffbrüchigen.
Die „Lifeline“ nach der Aufnahme von Schiffbrüchigen. © Hermine Poschmann

Dresden/Valletta. Im Prozess um das Flüchtlings-Rettungsschiffs „Lifeline“ auf Malta soll am 14. Mai das Urteil fallen. Zuvor würden die Plädoyers schriftlich eingereicht, sagte Axel Steier, Sprecher der Dresdner Hilfsorganisation Mission Lifeline kurz nach Ende des Prozesstages. Er hatte am Dienstag vor Gericht in der Hauptstadt Valletta ausgesagt. "Wir haben heute eine ganze Reihe von Dokumenten eingebracht, die die Rechtmäßigkeit der Zulassung belegen", sagte er nach der Verhandlung. 

Die „Lifeline“ war in den Niederlanden zugelassen worden. Die maltesischen Behörden werfen dem Kapitän des Rettungsschiffes, Claus Peter Reisch, vor, das Schiff fehlerhaft registriert zu haben. Er steht deshalb seit Juli 2018 vor Gericht. Die Dresdner Hilfsorganisation vermutet politische Motive hinter dem Prozess, um das Rettungsschiff am Auslaufen zu hindern. Der Prozess hatte sich mehrfach verzögert. 

Die Seenotretter rechnen mit einem Freispruch für Reisch. Im Fall einer Verurteilung droht dem Kapitän eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe von 11.600 Euro. Reisch hatte sich vor wenigen Tagen mit Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) getroffen und die Bundesregierung aufgefordert, sich für humanitäre Hilfe im Mittelmeer stark zu machen. 

Unter den am Dienstag vorgelegten Dokumenten sei auch eine Funkzulassung des niederländischen Wirtschaftsministeriums. Ein solches Papier werde nur ausgestellt, wenn das Schiff auch ordnungsgemäß zugelassen sei, sagte Steier. Obwohl das Schiff in Malta beschlagnahmt wurde, werde es von Unterstützern des Vereins die ganze Zeit bereitgehalten. 

Maltas Behörden hatten die „Lifeline“ im Sommer vergangenen Jahres mit 234 Flüchtlingen an Bord erst nach tagelanger Irrfahrt anlegen lassen und das Schiff dann beschlagnahmt. (epd)