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Urteil im Prozess um getöteten Polizisten

Bei einem Schießtraining wird ein Polizist tödlich getroffen - durch die Kugel eines Kollegen. Auch nach Ende des Prozesses bleiben Fragen offen.

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Der angeklagte Polizist (l) im Landgericht Bonn neben seinem Anwalt Christoph Arnold.
Der angeklagte Polizist (l) im Landgericht Bonn neben seinem Anwalt Christoph Arnold. © Rolf Vennenbernd/dpa

Bonn. Ein Polizist, der einen Kollegen bei einem Schießtraining in Bonn versehentlich tödlich verletzte, ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Bonn verhängte am Montag zwei Jahre Haft auf Bewährung. Der Richter sprach von einem "tragischen Fall", der im Prozess nicht restlos habe aufgeklärt werden können.

Der Staatsanwalt hatte in der vergangenen Woche für den Todesschützen drei Jahre Haft wegen fahrlässiger Tötung beantragt. Der Verteidiger hatte auf eine Bewährungsstrafe plädiert.

Der 23 Jahre alte Angeklagte hatte am 26. November 2018 den gleichaltrigen Kollegen auf dem Weg zum Schießtraining im Bonner Polizeipräsidium von hinten mit der schussbereiten Dienstwaffe in den Nacken geschossen. 

Zwei Wochen später starb der Kollege an den Folgen der schweren Verletzung. Der Angeklagte hat immer wieder beteuert, dass der Schuss ein Unfall gewesen sei. (dpa)