Sachsen
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Rechtsterroristen müssen ins Gefängnis

Die "Revolution Chemnitz" war laut Gericht eine terroristische Vereinigung. Die acht Mitglieder müssen Haftstrafen bis zu fünfeinhalb Jahren absitzen.

Von Karin Schlottmann
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Ein Angeklagter der rechtsextremen Gruppierung "Revolution Chemnitz". Laut Anklage plante die Gruppe am 3. Oktober 2018 einen Umsturz sowie Angriffe auf Andersdenkende.
Ein Angeklagter der rechtsextremen Gruppierung "Revolution Chemnitz". Laut Anklage plante die Gruppe am 3. Oktober 2018 einen Umsturz sowie Angriffe auf Andersdenkende. © Christoph Schmidt/dpa

Dresden. Die acht Mitglieder der rechtsextremen Terrorgruppe "Revolution Chemnitz" sind zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und drei Monaten und fünfeinhalb Jahren verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Dresden sah es am Dienstag als erwiesen an, dass die Männer zwischen 22 und 32 Jahren einer terroristischen Vereinigung als Mitglied angehört hatten. 

Der Vorsitzende Richter Hans Schlüter-Staats sagte, das terroristische Potenzial der Vereinigung sei von vornherein gering gewesen. Die Angeklagten seien nicht im Ansatz in der Lage gewesen, einen wie auch immer gearteten „revolutionären Prozess“ in Gang zu setzen. Allerdings seien auch „Möchtegern-Revolutionäre“ in der Lage, Gewalttaten zu begehen, die auch Menschenleben kosten können. „Auch verwirrte Köpfe sind gefährlich“, sagte Schlüter-Staats. Das zeige der Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübke, aber auch die sächsische Terrorgruppe Freital. Internet-Chatgruppen seien nicht per se strafbar, aber sie könnten zu einer realen Gefahr werden. 

Im Urteil gegen Christian K. Folgte der Senat dem Strafantrag der Bundesanwaltschaft. Bei den übrigen Anträgen blieb das Gericht teils erheblich unter den Anträgen der Anklagebehörde. Gegen drei Angeklagte hob das Gericht die Haftbefehle auf.

Mit den Strafmaßen folgte das Dresdner Oberlandesgericht zum Teil den Anträgen der Bundesanwaltschaft. Diese hatte für Freiheitsstrafen zwischen drei Jahren sowie fünf Jahren und sechs Monaten plädiert.

Fünf der Angeklagten mussten sich auch wegen schwerem Landfriedensbruch verantworten. Einer von ihnen soll eine schwere Körperverletzung begangen haben, diese konnte aber keiner der Personen eindeutig zugeordnet werden.

Die Gruppe hatte im September 2018 im Zuge der Ausschreitungen in Chemnitz als eine Art Bürgerwehr Jugendliche und Ausländer in einem Park angegriffen und schikaniert. Diese Aktion war als „Probelauf“ zu dem von Christian K. erträumten Umsturz in Berlin gedacht. Im Chat hatten die Angeklagten auch erwogen, Waffen zu kaufen. Mangels Geld und Kontakten kam es jedoch nicht dazu. Nach dem Überfall auf der Schlossteichinsel nahm die Polizei die Angeklagten fest und entdeckte die im Chat gespeicherten „Umsturzpläne“. 

Der Prozess war trotz Corona-Krise fortgesetzt und zum Abschluss gebracht worden, da er bei einer Unterbrechung von mehr als zehn Tagen hätte neu aufgerollt werden müssen. Das Verfahren hatte am 30. September 2019 begonnen. (mit epd)