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Alaa S. rechtskräftig verurteilt

Die Revision im Chemnitzer Messerstecher-Prozess bleibt erfolglos. Der Syrer muss wegen Totschlags an Daniel Hillig neuneinhalb Jahre in Haft.

Von Karin Schlottmann
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Allaa S. wurde zu neuneinhalb Jahren Haft wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verurteilt.
Allaa S. wurde zu neuneinhalb Jahren Haft wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. © Ronald Bonß

Dresden. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Chemnitz um den tödlichen Messerangriff auf Daniel Hillig bestätigt. Mit dem am Freitag veröffentlichten Beschluss blieb die Revision der Verteidigung des Angeklagten Alaa S. erfolglos. Das Landgericht hatte den Syrer im vorigen August wegen gemeinschaftlichen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von neuneinhalb Jahren verurteilt. Alaa S. hat das 35-jährige Opfer nach Überzeugung des Gerichts gemeinsam mit einem flüchtigen Iraker nach dem Stadtfest in Chemnitz im Sommer 2018 mit einem Messer getötet.

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