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Urteil zur Brücke am 14. November

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht will am 14. November entscheiden, ob die umstrittene Waldschlößchenbrücke im Unesco-Welterbe Dresdner Elbtal wie geplant gebaut werden darf.

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Das teilte die Behörde am Mittwoch in Bautzen mit. Der Freistaat hatte gegen den Anfang August vom Dresdner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren verhängten Baustopp Beschwerde eingelegt. Grund für den verfügten Baustopp ist der Schutz der bedrohten Fledermausart Kleine Hufeisennase. Wegen mehrerer Gutachten hatte sich die ursprünglich für September angekündigte Gerichtsentscheidung mehrfach verzögert.

Dem Dresdner Elbtal droht der Verlust des 2004 errungenen Welterbetitels, wenn die Flussquerung wie geplant entsteht. Der Ausgang des Verfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) ist laut Behörde derzeit vollkommen offen. Der zuständige Senat beschäftige sich mit dem Fall und werde „die richtige Entscheidung treffen“, sagte OVG-Sprecher Peter Kober der Deutschen Presse-Agentur dpa. Das Verwaltungsgericht Dresden hatte das Projekt am 9. August - vier Tagevor dem festgelegten Baustart - gestoppt, da es Belange der vom Aussterben bedrohten Fledermausart bei der Planung nicht ausreichend gewürdigt sah. Naturschutzverbände hatten die Klagen eingereicht.

Wegen des Brückenbau-Projekts setzte das Unesco-Welterbe-Komitee die Flusslandschaft 2006 auf die Rote Liste der gefährdeten Stätten. Vor diesem Hintergrund hatte Sachsens Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) Mitte Oktober im Gespräch mit prominenten Dresdner Bürgern geringe Modifizierungen an dem umstrittenen Bauwerk angekündigt, um den Welterbetitel zu erhalten. Nach Ansicht von Kritikern sind diese eher kosmetischer Natur. Für ein neues Planfeststellungsverfahren bleibt kaum noch Zeit. Die Bindefrist des Bürgerentscheides pro Brücke, das Hauptargument für das Festhalten an dem Projekt, endet im Februar 2008. (dpa)