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FKD-Prozess geht in nächste Runde

Eigentlich wurden sechs Angeklagte der Nazi-Kameradschaft zu Freiheitsstrafen verurteilt. Doch der Fall geht in die nächste Instanz.

Von Alexander Schneider
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Justizbeamte begleiten am 17. Januar einen der sechs später Verurteilten in den Gerichtssaal. Die Justiz wird sich weiter mit den FKD-Mitgliedern befassen müssen.
Justizbeamte begleiten am 17. Januar einen der sechs später Verurteilten in den Gerichtssaal. Die Justiz wird sich weiter mit den FKD-Mitgliedern befassen müssen. © dpa

Dresden. Die Urteile gegen sechs Mitglieder der rechtsextremen "Freien Kameradschaft Dresden" (FKD) sind nicht rechtskräftig. Alle Angeklagte und die Generalstaatsanwaltschaft haben erklärt, eine Revision der Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof zu beantragen.

Das Landgericht Dresden hat die fünf Männer und eine Frau im Alter von 25 bis 31 Jahren am Freitag, 17. Januar, zu Freiheitsstrafen zwischen zwei Jahren und zehn Monaten sowie sechs Jahren verurteilt. Zwei Jahre und vier Monate dauerte der Prozess vor der Staatsschutzkammer. Am 115. Verhandlungstag wurden die Angeklagten wurden unter anderem wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung, gefährlicher Körperverletzung, schweren Landfriedensbruchs und Herbeiführens von Sprengstoffexplosionen schuldig gesprochen.

Unter anderem hatten sie sich in unterschiedlichen Zusammensetzungen in der zweiten Jahreshälfte 2015 an den Krawallen in Heidenau beteiligt, Asylunterkünfte und ein alternatives Wohnprojekt in Dresden-Übigau angegriffen und zuletzt auch im Januar 2016 an den Ausschreitungen in Leipzig-Connewitz mitgewirkt.

Das Gericht hatte betont, dass sich die Angeklagten nach Gründung ihrer Kameradschaft sehr schnell radikalisiert hätten. Sie hatten zuvor regelmäßig die Dresdner Pegida-Demonstrationen besucht, wo sich viele der späteren FKD-Mitglieder und auch Angehörige anderer Rechtsextremer wie der "Gruppe Freital" kennengelernt und sich mit ihnen vernetzt. Freie Kameradschaft und Gruppe Freital haben wiederholt gemeinsam Angriffe und Überfälle verübt.

Das Einlegen der Rechtsmittel der Angeklagten könnte auch einen strategischen Hintergund haben. So lange ihre Urteile nicht rechtskräftig sind, können sie in anderen Prozessen gegen mutmaßliche Mittäter nicht vernommen werden, weil sie sich nicht zu belasten brauchen. Das Rechtsmittel der Generalstaatsanwaltschaft bezieht sich lediglich auf den Hauptangeklagten Benjamin Z. (31), der nach Überzeugung des Gerichts an zwei Tatkomplexen nicht beteiligt gewesen sein soll, bestätigte ein Sprecher des Landgerichts Dresden. Z. hatte vier Jahre und vier Monate bekommen, während die Staatsanwaltschaft für ihn sieben Jahre Haft gefordert hatte.

Derzeit stehen noch drei weitere Angeklagte vor einer zweiten Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden, die Mitglieder beziehungsweise Unterstützer der "Freien Kameradschaft Dresden" gewesen sein sollen. 

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