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Urteile gegen "Gruppe Freital" rechtskräftig

Sechs der acht Mitglieder der rechtsterroristischen Gruppe hatten Revision eingelegt. Doch die verwarf der Bundesgerichtshof.

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Die Mitglieder der rechtsextremen "Gruppe Freital" mit ihren Anwälten zu Prozessbeginn im März 2018.
Die Mitglieder der rechtsextremen "Gruppe Freital" mit ihren Anwälten zu Prozessbeginn im März 2018. © Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/POOL/dpa

Freital/Karlsruhe. Die Urteile gegen die Mitglieder der rechtsterroristischen "Gruppe Freital" sind gültig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision von sechs der acht Angeklagten, bestätigte Anwalt Michael Sturm am Dienstag in Dresden. Zuvor hatte Radio Dresden darüber berichtet. 

Sturm vertrat den mutmaßlichen Rädelsführer Timo S. Der BGH in Karlsruhe will sich erst am Mittwoch äußern. Zunächst müsse sichergestellt sein, dass allen Anwälten die Entscheidung zugestellt sei, hieß es. Zwei Angeklagte hatten keine Revision eingelegt.

Die Mitglieder der Gruppe waren im März 2018 vom Oberlandesgericht in Dresden wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung, Herbeiführung von Sprengstoffexplosionen und versuchten Mordes beziehungsweise Beihilfe dazu verurteilt worden. Sie erhielten lange Freiheitsstrafen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie aufgrund rechtsextremer Gesinnung in wechselnder Besetzung und Tatbeteiligung im Jahr 2015 insgesamt fünf Sprengstoffanschläge auf Flüchtlingsunterkünfte und politische Gegner in Freital und Dresden verübt haben.

Timo S. und Patrick F., beide als Rädelsführer angeklagt, wurden zu zehn und neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Der zur Tatzeit erst 18 Jahre alte Justin S., der im Prozess umfangreich ausgesagt hatte, erhielt eine Jugendfreiheitsstrafe von vier Jahren. (dpa)