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Urteile zu 2016er Großbränden

Nur in einem von drei Fällen in Hainewalde, Oberseifersdorf und Leutersdorf lag Brandstiftung vor.

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© Volker Hartmann/dpa

Löbau-Zittau. Mit der Verurteilung eines 22-jährigen Leutersdorfers vor dem Amtsgericht Zittau ist jetzt der letzte von drei großen Bränden aus dem Jahr 2016 abgeschlossen. Wegen Brandstiftung in fünf Fällen wurde der junge Feuerwehrmann zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten – ausgesetzt zur Bewährung auf zwei Jahre – verurteilt. Er hatte vom 16. September bis 31. Dezember 2016 in Leutersdorf fünf Autos vorsätzlich angezündet und zerstört.

2016 brannte es auch in einem Kuhstall der Agrargenossenschaft Hainewalde. Der Verdacht einer fahrlässigen Brandstiftung aufgrund des schlechten Zustandes der elektrischen Anlage des Stalles hatte sich aus Sicht der Polizei bestätigt. Verantwortlich gemacht wurde der Unternehmer und Inhaber des Stalls, so die Polizei. Wie später Staatsanwalt Till Neumann auf SZ-Nachfrage schilderte, wurde das Verfahren nach Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

Am 14. Juni 2016 brannte auch eine Lagerhalle der Miku Agrarprodukte GmbH in Oberseifersdorf. Hier ermittelte die Polizei eine fahrlässige Brandstiftung wegen Schweißarbeiten an einem Tor. Dieses Verfahren wurde aber eingestellt. Die beiden verantwortlichen Mitarbeiter der Firma, so der Staatsanwalt, hatten weder eine Straftat begangen, noch konnte ihnen nachgewiesen werden, dass sie das Ereignis hätte voraussehen müssen. (SZ/hg)