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Ver­ur­teilter Refe­rendar darf Ju­rist werden

Trotz seiner Teilnahme an einer Neonazi-Demo 2016 in Connewitz und Bewährungsstrafe wird Brian E. nicht von der Ausbildung ausgeschlossen.

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Das Amtsgericht Leipzig hatte Brian E. wegen Landfriedensbruchs zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Das ist allerdings kein Grund, ihn aus dem Staatsdienst zu entlassen.
Das Amtsgericht Leipzig hatte Brian E. wegen Landfriedensbruchs zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Das ist allerdings kein Grund, ihn aus dem Staatsdienst zu entlassen. © Jan Woitas/ZB/dpa

Dresden/Leipzig. Trotz rechtskräftiger Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe wegen Landfriedensbruchs wird ein sächsischer Jura-Referendar nicht entlassen. Das berichtete das Magazin Legal Tribune Online am Montagabend unter Berufung auf eine Pressesprecherin des zuständigen Oberlandesgerichts (OLG) Dresden. 

Die Entlassung des Referendars aus dem juristischen Vorbereitungsdienst würde bedeuten, "dass er die Ausbildung zum Volljuristen nicht abschließen kann und ihm damit das Ergreifen eines juristischen Berufes auf Dauer verwehrt wäre", hieß es zur Begründung der Entscheidung.

Das Amtsgericht Leipzig hatte den angehenden Juristen Ende 2018 wegen Landfriedensbruchs zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Brian E., der noch bis November seine Ausbildung beim Freistaat absolviert, war demnach bei den gewalttätigen Ausschreitungen von Rechtsextremen im linken Szenestadtteil Connewitz 2016 nicht unschuldig. Bei dem gezielten Angriff von mindestens 215 Neonazis waren etliche Läden, Bars und Autos schwer beschädigt worden. Brian E. hatte argumentiert, von den geplanten Angriffen im Vorfeld nichts gewusst zu haben. Während des Angriffs habe er sich nicht aus dem Pulk der Gewalttäter befreien können.

Vergangene Woche hatte das Oberlandesgericht Dresden die Revision des 27-Jährigen als unbegründet zurückgewiesen, das Urteil wurde rechtskräftig. Damit stand auch die berufliche Zukunft als Jurist für den 27-Jährigen auf der Kippe. Er hatte das zweijährige Referendariat im November 2018 am Landgericht Chemnitz begonnen.

Das OLG erklärte laut Legal Tribune Online seine Entscheidung mit dem eigenen Monopol bei der Juristenausbildung. "Es besteht keine Möglichkeit, den juristischen Vorbereitungsdienst außerhalb der Justiz zu absolvieren", sagte die Sprecherin. Jede Berufstätigkeit als Volljurist auch außerhalb des Staatsdienstes, etwa als Rechtsanwalt oder Jurist in einem Unternehmen, einem Verband oder dergleichen, setze das Durchlaufen dieser Ausbildung voraus. (dpa)