Döbeln
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Verbandsgericht kippt Urteil

Der Tausch des Heimspielrechts im Pokal wird aufgehoben. Wann die HSG Neudorf/Döbeln II gegen Weinböhla spielt, ist unklar.

Von Frank Korn
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Symbolbild: Spielszene aus dem DHB-Pokalspiel der Frauen HSG Neudorf/Döbeln gegen Spandau.
Symbolbild: Spielszene aus dem DHB-Pokalspiel der Frauen HSG Neudorf/Döbeln gegen Spandau. © Dirk Westphal

Döbeln. Der Spielleiter Sachsenpokal Frauen, Ronald Schierbok, hatte den Handballerinnen der HSG Neudorf/Döbeln II für das Spiel gegen Weinböhla das Heimrecht abgesprochen. Dagegen hat der HSG-Vorstand Einspruch erhoben.

Die erste Frauenmannschaft der HSG Neudorf/Döbeln hätte aufgrund des Einsatzes in der Sachsenliga, im Sachsenpokal und im DHB-Pokal zwischen 29. September und 6. Oktober vier Spiele in sieben Tagen bestreiten müssen. Deshalb wurden die Regularien ausgelotet und die zweite Mannschaft als erste Vertretung zum Pokalspiel nach Klotzsche geschickt. 

Doch diese Vorgehensweise, die in der Vergangenheit auch schon von anderen Vereinen praktiziert wurde, wollte Ronald Schierbok nicht akzeptieren, und entzog den Neudorf/Döbelnerinnen das Heimrecht.

Fabian Engel, Vorsitzender des Verbandsgerichtes des Handball-Verbandes Sachsen (HVS) hob den Bescheid des Spielleiters auf. Die zweite Mannschaft der HSG Neudorf/Döbeln hat sich über den Bezirkspokal für den HVS-Pokal qualifiziert. Da die Mannschaft in der aktuellen Saison in der Bezirksliga spielt, erfüllt sie die in den Durchführungsbestimmungen zum Pokal gestellten Anforderungen einer niederklassigen Mannschaft. Dieser Status ändert sich nicht dadurch, welche Spielerinnen die Mannschaft einsetzt.

Wann das Spiel zwischen Neudorf/Döbeln II und Weinböhla ausgetragen wird, steht noch nicht fest. Bis zum Redaktionsschluss dieser Seite hatte Spielleiter Ronald Schierbok noch keine Entscheidung getroffen. Die ursprüngliche Ansetzung lautete auf Sonntag um 17 Uhr in der Stadtsporthalle Döbeln. „Die Ansetzung wird im Internet veröffentlicht“, so der Spielleiter.

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