Pirna
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Verbotene Werbung kann teuer werden

Das Rathaus fordert Firmen auf, Banner abzuhängen – und stellt gleichzeitig die eigene Werbesatzung zur Diskussion.

Von Mareike Huisinga
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Die Sandsteinwerke werben mit einem Banner um Azubis, gleich daneben die stadteigene Kulturgesellschaft für den Skulpturensommer. Beides findet das Ordnungsamt nicht lustig.
Die Sandsteinwerke werben mit einem Banner um Azubis, gleich daneben die stadteigene Kulturgesellschaft für den Skulpturensommer. Beides findet das Ordnungsamt nicht lustig. © Daniel Schäfer

Für muntere Stadtgespräche sorgte jüngst die Nachricht, dass Werbebanner nicht an privaten Zäunen im Stadtgebiet aufgehängt werden dürfen.

 Viele lasen den SZ-Artikel vom 8. Juni mit großem Interesse, da man schließlich überall im Stadtgebiet Plakate und Banner an Zäunen sieht. Die geltende Werbesatzung der Stadt Pirna untersagt allerdings das Aufhängen von Werbung an privaten Grundstücks-Einfriedungen. Der Stadtrat hatte das einst im Sinne des Ortsbildes so beschlossen, um Wildwuchs von Plakaten zu verhindern.

Im konkreten Fall ging es um Banner der Sächsischen Sandsteinwerke sowie der Kultur- und Tourismusgesellschaft Pirna am Zaun der Sandsteinwerke in Altrottwerndorf. Ein Plakat weist auf den Pirnaer Skulpturensommer hin, das andere wirbt um Lehrlinge. Die Stadt wandte sich aber auch an andere Grundstücksbesitzer mit der Aufforderung, Werbebanner an Zäunen zu entfernen. Wer dem nicht nachkommt, muss unter Umständen tief in die Tasche greifen. „Eine Zuwiderhandlung kann mit bis zu 50 000 Euro geahndet werden“, sagt Stadtsprecherin Jekaterina Nikitin auf SZ-Nachfrage.

Die Stadt Pirna kontrolliere dauerhaft stichprobenartig die Einhaltung der Werbesatzung im gesamten Stadtgebiet, so Nikitin. Der Vollzugsdienst des Ordnungsamts hat ein waches Auge darauf, dass die Zäune unverhüllt bleiben, auch Anzeigen von Bürgern wird nachgegangen. Wird ein Verstoß gegen die Werbesatzung der Stadt entdeckt, werden die Zaun-Eigentümer mit dem Hinweis auf Einhaltung der Werbesatzung kontaktiert. „Bisher zeigten die betroffenen Eigentümer Einsicht und entfernten die Banner“, informiert die Sprecherin. Lediglich zu zwei Verstößen, die sich nicht einvernehmlich lösen ließen, seien Anhörungsverfahren eingeleitet worden. Im Schnitt würden circa zehn Fälle pro Monat festgestellt. Die Stadt lässt den Betroffenen allerdings eine kleine Hintertür offen. „Wenn die Werbeanlagen nicht beantragt, jedoch genehmigungsfähig sind, kann eine nachträgliche Antragstellung erfolgen, um den baurechtsmäßigen Zustand herzustellen“, erklärt Nikitin.

Generell kommt jetzt Bewegung in die Sache. „Die durch den Stadtrat beschlossene Werbesatzung ist derzeit in Überarbeitung, um neuen aktuellen Anforderungen gerecht zu werden“, teilt Nikitin mit.

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